Flensburg (dpa/lno) – Auch fast ein dreiviertel Jahr, nachdem Landwirte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) in Schleswig-Holstein am Verlassen einer Halligfähre gehindert haben sollen, sind die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in dem Zusammenhang noch nicht abgeschlossen. Dies teilte die Staatsanwaltschaft Flensburg der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit.
Die Vorgänge waren den Angaben zufolge dem Generalbundesanwalt vorgelegt worden, da eine gegebenenfalls in Betracht kommende Nötigung von Verfassungsorganen in die dortige Zuständigkeit fallen würde. Der Generalbundesanwalt habe das Vorliegen eines Anfangsverdachts wegen einer solchen Straftat jedoch verneint und die Akten zur abschließenden Prüfung durch die Staatsanwaltschaft Flensburg zurückgesandt, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft weiter mitteilte. «Aktuell werden umfangreiche Auswertungsergebnisse aus Bild-, Ton- und Videodateien sowie weitere Recherche-Ergebnisse aus dem Internet gesichtet und bewertet.»
Am 4. Januar hatte es eine Protestaktion am Fähranleger Schlüttsiel gegeben. Habeck war auf der Rückkehr von einer Privatreise zur Hallig Hooge. Aus Sicherheitsgründen legte das Schiff damals wieder ab und fuhr zurück nach Hooge. Habeck konnte erst mehrere Stunden später nachts in Schlüttsiel an Land gehen. Die Staatsanwaltschaft Flensburg hatte im Anschluss Ermittlungen aufgenommen, um zu prüfen, ob von den Demonstranten Straftaten begangen wurden. Hintergrund der Proteste von Landwirten waren geplante Streichungen von Subventionen.