Kiel (dpa/lno) – Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat die Neufassung des Gesetzes für Energiewende und Klimaschutz (EWKG) beschlossen. Über den Entwurf entscheidet der Landtag. Mit der Novelle werde das Ziel der Klimaneutralität 2040 gesetzlich festgeschrieben, teilte die Regierung mit. Gleiches gelte für das Ziel von mindestens 45 Terrawattstunden (TWh) jährlicher Stromerzeugung an Land durch Erneuerbare Energien ab dem Jahr 2030.
Die Menschen in Schleswig-Holstein zwischen zwei Meeren seien von der Klimakrise besonders betroffen und profitierten zugleich von den Chancen der Energiewende, betonte Energiewendeminister Tobias Goldschmidt (Grüne).
«Das klimaneutrale Industrieland ist ein riesiger Kraftakt, den wir mit einer guten Portion Pragmatismus begleiten. Aber dieser lohnt sich – denn wir machen unsere Gesellschaft und Wirtschaft damit fit für die Zukunft», sagte er.
Die Landesregierung reagiert mit der Gesetzesänderung nach eigenen Angaben zudem auf veränderte Rahmenbedingungen im Bund. Durch die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie die Verabschiedung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG), des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) und des Klimaanpassungsgesetzes (KAnG) wurden weitreichende Gesetzesanpassungen auch auf Landesebene notwendig.