Kiel/Hannover (dpa) – Das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat einen Widerspruch der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Fortsetzung der Ölförderung auf der Bohrinsel Mittelplate im schleswig-holsteinischen Wattenmeer zurückgewiesen. Der Widerspruch sei unzulässig, weil er nicht fristgerecht eingegangen sei, sagte ein Sprecher des Landesamts. Das habe das Amt am Montagabend entschieden.
Die Umwelthilfe hatte am 30. September Widerspruch eingelegt. Laut Landesamt waren die angeforderten Unterlagen zum Hauptbetriebsplan 2024-2026 der Kanzlei der Umwelthilfe jedoch bereits am 6. August bekanntgegeben worden. Die Widerspruchsfrist habe einen Monat betragen und sei somit am 6. September abgelaufen.
Umweltschützer sehen Risiken
Als Grund für den Widerspruch führten die Umweltschützer an, dass die Auswirkungen der Ölförderung auf das Wattenmeer gemäß einer Verträglichkeitsprüfung der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie (FFH) bislang anhand der Betriebspläne nie geprüft worden seien – auch in dem neuen Betriebsplan 2024 bis 2026 nicht, der im Mai erlassen wurde. Sie verwiesen auf Risiken für die Artenvielfalt im Unesco-Weltnaturerbe Wattenmeer. Nach DUH-Ansicht ist die Fortsetzung des Betriebs unzulässig, solange keine FFH-Verträglichkeitsprüfung nachgeholt worden sei.
Von Mittelplate aus wird seit 1987 Öl in der Nordsee störungsfrei gefördert. Nach Angaben von Wintershall Dea wurden aus dem Feld dort bislang mehr als 40 Millionen Tonnen Öl gepumpt. 10 bis 15 Millionen Tonnen Öl gelten noch als gewinnbar. Im Mai hatte das zuständige schleswig-holsteinische Energieministerium erklärt, für die Erschließung neuer Ölfelder keine Genehmigungen mehr zu erteilen. Wintershall zog entsprechende Anträge zurück. Die Ölförderung im schleswig-holsteinischen Wattenmeer endet damit 2041.
Klage möglich
Unabhängig von dem Widerspruch lief die Ölförderung auf Mittelplate früheren Angaben des Betreibers Wintershall Dea Deutschland zufolge weiter.
Gegen den Bescheid des Landesamtes kann die Umwelthilfe innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht in Schleswig einlegen.