Prozess um Mordversuch bei Überfall auf Altonaer Bar

Versuchter gemeinschaftlicher Mord, gefährliche Körperverletzung und schwere räuberische Erpressung - das sind die Vorwürfe gegen die drei Angeklagten, die eine Bar in Altona überfallen haben sollen.
Versuchter gemeinschaftlicher Mord, gefährliche Körperverletzung und schwere räuberische Erpressung - das sind die Vorwürfe gegen die drei Angeklagten, die eine Bar in Altona überfallen haben sollen. Foto: Bernhard Sprengel/dpa

Hamburg (dpa/lno) – Vor dem Landgericht Hamburg hat ein Prozess um einen Überfall auf eine Bar im Herbst vergangenen Jahres begonnen. Angeklagt sind drei junge Männer im Alter von 21, 19 und 17 Jahren. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen versuchten gemeinschaftlichen Mord, gefährliche Körperverletzung und schwere räuberische Erpressung vor. 

Die drei Angeklagten sollen mit einem unbekannten Mittäter in der Nacht zum 8. November maskiert in das Lokal im Stadtteil Altona-Altstadt gestürmt sein. Laut Anklage bedrohten sie Gäste und Personal mit zwei Schusswaffen, einer Machete und einem Brecheisen und forderten Geld. Weil sie aus der Kasse nur 40 Euro bekamen, sollten die Gäste ihre Taschen leeren. Doch drei Gäste wehrten sich.

Schuss in den Bauch

Die Angeklagten sollen daraufhin einen Mann mit einer Waffe auf den Hinterkopf geschlagen haben, die beiden andere Gäste erlitten Schnittverletzungen. Trotzdem gelang es den Verletzten nach Angaben der Staatsanwaltschaft, den jüngsten Angreifer zu überwältigen. Die drei Mittäter flüchteten. 

Einer von ihnen, der ältere Bruder des festgehaltenen Angeklagten, sei wenig später in die Bar zurückgekehrt und habe einem der Gäste in den Bauch geschossen. Gemeinsam flüchtete die Brüder auf einem E-Roller. Diesen hatten sie auf der Straße geraubt, indem sie dem rechtmäßigen Besitzer, einem 22-Jährigen, ein Messer an die Kehle hielten.

Verteidiger kündigt Erklärung an

Nach Verlesung der Anklage kündigte der Verteidiger des 21-Jährigen an, er werde am nächsten Verhandlungstag eine Erklärung im Namen seines Mandanten abgeben. Die beiden anderen Verteidiger ließen offen, ob sich ihre Mandanten vor Gericht äußern werden. Einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit, den die Anwältin des 17-Jährigen gestellt hatte, lehnte das Gericht ab.

Waffen bei Festnahmen sichergestellt

Im vergangenen Juni hatte die Polizei nach eigenen Angaben drei Tatverdächtige gefasst. Zunächst nahmen die Beamten den 21-Jährigen im Stadtteil Stellingen fest. In der Wohnung seiner Großeltern hatte er eine Schusswaffe, Munition und Cannabis zum Verkauf liegen. Darum wurde er nun auch wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und Drogenhandels angeklagt. Wenige Tage später verhafteten Zielfahnder die beiden Brüder. Dabei stellten sie eine Machete, eine Schreckschusswaffe und mehrere Softairwaffen sicher.