Hamburg (dpa/lno) – Facebook muss einen Post, in dem der ursprüngliche Name einer Transperson gegen deren Willen öffentlich gemacht wird, löschen. Das Landgericht Hamburg gab mit seiner Entscheidung einem entsprechenden Eilantrag des Hamburger Grünen-Bürgerschaftsabgeordneten Adrian Hector statt, der sich durch einen entsprechenden Post in dem sozialen Netzwerk in seinen durch das Selbstbestimmungsgesetz garantierten Rechten verletzt sah.
Mit der Veröffentlichung seines ursprünglichen Vornamens – dem sogenannten «Deadname» – werde gegen das im neuen Gesetz enthaltene Offenbarungsverbot verstoßen, heißt es in der Entscheidung, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Demnach dürfen die «bis zur Änderung eingetragene Geschlechtsangabe und die bis zur Änderung eingetragenen Vornamen ohne Zustimmung dieser Person nicht offenbart oder ausgeforscht werden».
Die Richter drohten dem Meta-Konzern in ihrer bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist noch nicht rechtskräftigen Entscheidung im Falle der Zuwiderhandlung mit einem Zwangsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro.
Entscheidung stärkt Anerkennung der Rechte von Transmenschen
Hector, der in der Grünen-Fraktion auch Sprecher für geschlechtliche Vielfalt ist, wird nach eigenen Angaben seit Monaten im Netz vor allem wegen seiner Geschlechtsidentität attackiert. Im November habe ein Nutzer auf Facebook den Namen veröffentlicht, den er vor der Änderung seines ursprünglich weiblichen Geschlechtseintrags trug. Da es die Plattform trotz Aufforderung unterlassen habe, den Post zu löschen, habe er den Eilantrag gestellt.
«Dieser Sieg bedeutet mir unglaublich viel», sagte der Politiker. Er sprach von einem wichtigen Schritt in Richtung Anerkennung und Schutz der Rechte von Transmenschen. «Das Gericht hat klargestellt, dass wir nicht einfach alles hinnehmen müssen und dass der Staat uns schützt, wenn unsere Identität missachtet wird.»
Niemand müsse hinnehmen, wenn sein «Deadname» verbreitet werde, sagte auch sein Anwalt Jasper Prigge. «Es handelt sich um die erste Gerichtsentscheidung, die einen auf das Selbstbestimmungsgesetz gestützten Unterlassungsanspruch anerkennt.» Gerade in der aktuellen Diskussion, ob Plattformen sich aus der Contentmoderation zurückziehen, sei dies ein wichtiges Signal.