Hamburg (dpa/lno) – Knapp sechs Wochen vor der Bürgerschaftswahl können die Hamburgerinnen und Hamburger dafür bereits per Briefwahl abstimmen. Neben den Wahldienststellen in den Bezirken öffnete auch die für alle Hamburgerinnen und Hamburger zuständige zentrale Briefwahlstelle am Gerhart-Hauptmann-Platz. «Nach der Arbeit, beim Einkaufen oder vorm Kino wählen gehen, das ist in Hamburg ab heute wieder mitten in der Innenstadt möglich», sagte Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit.
Wahlberechtigte können in Briefwahlstellen direkt abstimmen
Für die Bundestagswahl kann noch nicht abgestimmt werden. Für die Bürgerschaftswahl können Wahlberechtigte ihre Stimmzettel aber nach Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses beantragen und auch gleich vor Ort abstimmen – «und so dazu beitragen, dass unsere Demokratie gestärkt wird. Einfacher geht es nicht!», sagte Veit. Termin für die Bürgerschaftswahl ist der 2. März, eine Woche nach der Bundestagswahl am 23. Februar.
Die zentrale Briefwahlstelle sei gut erreichbar, barrierefrei und mit besonderen Öffnungszeiten ein zusätzliches Angebot, sagte Landeswahlleiter Oliver Rudolf. Geöffnet ist sie bis zum 27. Februar von Montag bis Freitag von 11.00 bis 19.00 Uhr sowie bis zum 15. Februar samstags von 10.00 bis 18.00 Uhr. Bei der letzten Bürgerschaftswahl 2020 hatten den Angaben zufolge rund 18.000 Hamburger davon Gebrauch gemacht.
Für diejenigen, die auf dem Postweg abstimmen, aber die schriftliche Wahlbenachrichtigung nicht abwarten wollen, hatte bereits am Montag der Onlinedienst für den Briefwahlantrag begonnen. Alle Informationen der Stadt dazu findet man im Netz unter hamburg.de/wahlen.
Briefwahlunterlagen für Bundestagswahl erst Anfang Februar
Obwohl der Bundestag schon eine Woche vor der Bürgerschaftswahl neu gewählt wird, sind dafür die nötigen Stimmzettel für die Briefwahl voraussichtlich erst am 7. Februar verfügbar. Grund sind die durch die vorgezogene Wahl verkürzten Fristen. Erst Ende dieser Woche wird im Landeswahlausschuss über die Zulassung der Wahlvorschläge entschieden.
An der Bürgerschaftswahl dürfen alle deutschen Staatsbürger ab 16 Jahren teilnehmen, die seit mindestens drei Monaten in Hamburg wohnen. Laut Statistikamt Nord sind das 1.316.600 Hamburgerinnen und Hamburger. Mit 1.288.200 etwas weniger Wahlberechtigte gibt es bei der Bundestagswahl, da hier das Mindestalter bei 18 Jahren liegt.