13 Parteien zur Bundestagswahl im Norden zugelassen

Der Landeswahlausschuss unter Leitung von Landeswahlleiter Tobias Berger hat über die Zulassung von Parteien zur Bundestagswahl in Schleswig-Holstein entschieden. (Archivbild)
Der Landeswahlausschuss unter Leitung von Landeswahlleiter Tobias Berger hat über die Zulassung von Parteien zur Bundestagswahl in Schleswig-Holstein entschieden. (Archivbild) Foto: Felix Müschen/dpa

Kiel (dpa/lno) – Zur Bundestagswahl am 23. Februar sind in Schleswig-Holstein 13 Parteien zugelassen. Der Landeswahlausschuss ließ am Vormittag lediglich die Landeslisten der Tierschutzpartei und der Partei Die Basis nicht zu. Beide hätten unter anderem nicht genügend Unterstützerunterschriften vorgelegt, wie Landeswahlleiter Tobias Berger in der Sitzung sagte. Nötig waren in ihren Fällen jeweils 2.000 Unterschriften.

Zugelassen sind neben den fünf auch im Landtag vertretenen Parteien CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW auch die im Bundestag vertretenen AfD und Linke. Außerdem erfüllten die Freien Wähler, Die Partei von Satiriker Martin Sonneborn, Volt, die Marxistisch-Leninistische Partei (MLPD), das Bündnis Deutschland und das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) die Anforderungen.

Beschwerde gegen FDP abgewiesen

Auch Schleswig-Holsteins FDP darf mit ihrer Landesliste an der Bundestagswahl teilnehmen. Der Landeswahlausschuss wies die Beschwerde einer Einzelperson zurück. Der Beschwerdeführer habe keinen schlüssigen Nachweis führen können, dass eine Verletzung des Wahlgeheimnisses vorgelegen habe, sagte Berger.

Die FDP hatte sich bereits nach Bekanntwerden gegen den Vorwurf gewehrt, dass die Aufstellung mehrerer ihrer Landeslisten nicht regelkonform erfolgt sein soll. Die Landeslisten der Partei erfüllten alle rechtlichen Anforderungen, sagte Bundesgeschäftsführerin Maria Wandel.

Zur Bundestagswahl 2021 waren im Norden noch 21 Parteien zugelassen. Darunter waren unter anderem auch die Liberal-Konservativen Reformer (LKR) und die Partei der Humanisten.