Karlsruhe/Hamburg (dpa/lno) – Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Hamburg gegen vier Holzhändler zum Teil aufgehoben. Das Landgericht hatte den Geschäftsführer einer Holzgroßhandlung und drei Mitarbeiter im April 2021 wegen illegaler Teakholzimporte aus Myanmar verurteilt.
Rund 3,3 Millionen Euro aus den Geschäften und sichergestellte Baumstämme waren eingezogen worden, der Geschäftsführer und Hauptangeklagte bekam 21 Monate Haft auf Bewährung und sollte eine Strafe von 200.000 Euro zahlen.
Die Angeklagten hatten das Holz über Taiwan, Malaysia oder Singapur importiert. Während die Baumstämme in Malaysia lediglich zur Verschleierung ihrer Herkunft umgeladen worden seien, seien sie in Taiwan zu Schnittholz verarbeitet worden, teilte der Bundesgerichtshof am Dienstag mit.
Embargo erfasst nur Direktimporte
Mit dem Import dieses bearbeiteten Holzes hätten die Angeklagten nicht gegen das EU-Embargo gegen Myanmar und das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen, stellte der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 25. November 2024 fest. Sie seien darum in diesem Anklagepunkt freigesprochen worden. Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass das Einfuhrverbot nur Direktimporte aus Myanmar erfasst.
Neue Verhandlung am Landgericht erforderlich
Das Landgericht Hamburg muss nun erneut über die Strafen und die Einziehung von Holz und Gewinnen in den übrigen Anklagepunkten verhandeln.
Die Umweltschutzorganisation WWF hatte das Verfahren nach eigenen Angaben ins Rollen gebracht. In einer Pressemitteilung von WWF hieß es nach dem Urteil des Landgerichts damals: «Das ist ein guter Tag für die Menschenrechte und den Umweltschutz.»
Die EU hatte die Sanktionen gegen Myanmar wegen Menschenrechtsverletzungen in dem südostasiatischen Land verhängt.