Justizministerium: Ersatzfreiheitsstrafen ausgesetzt

Die Gefängnisse in Schleswig-Holstein sind voll. (Archivbild)
Die Gefängnisse in Schleswig-Holstein sind voll. (Archivbild) Foto: Marcus Brandt/dpa

Kiel (dpa/lno) – Der Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen in Schleswig-Holstein wird für zunächst drei Monate ausgesetzt. Hintergrund ist die fast volle Belegung der Justizvollzugsanstalten (JVA), wie das Justizministerium mitteilte. Nach Zahlen des Ministeriums sind von 1.116 Plätzen im geschlossenen Männervollzug 1.069 Plätze belegt. Im geschlossenen Frauenvollzug befinden sich 60 Frauen auf 60 Plätzen, sodass Behelfsbelegungsplätze genutzt werden, um freie Plätze für Zugänge vorzuhalten. «Die hohe Auslastung gibt Anlass zur Sorge und bestätigt zugleich die Anstrengungen des Landes für eine Ausweitung der Kapazitäten», teilte Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU) mit.

Aussetzung beeinträchtigt die Sicherheit nicht

Die vorübergehende Aussetzung bei Ersatzfreiheitsstrafen führe dazu, dass während des genannten Zeitraums keine Personen zum Haftantritt einer Ersatzfreiheitsstrafe geladen werden. Wer eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen soll, wurde den Angaben zufolge nicht zu einer Haftstrafe verurteilt. Es handelt sich um Personen, die eine Geldstrafe nicht bezahlt haben. Diesen Personenkreis vorübergehend nicht zu einer Haftstrafe heranzuziehen, beeinträchtige nicht die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit, betonte das Justizministerium.

Bei bereits in Haft befindlichen Personen wird die Vollstreckung fortgesetzt. Wer seine Ersatzfreiheitsstrafe antreten möchte oder von der Polizei mit Haftbefehl gebracht wird, wird weiterhin aufgenommen.

Es wird gebaut

Derzeit wird nach Angaben des Ministeriums die JVA Flensburg saniert. Dort entstehen auch neue Haftplätze. Aktuell entstehe in der JVA Lübeck ein neues Hafthaus. Dort stehe auch der Baubeginn einer psychiatrischen Abteilung bevor. Weitere Baumaßnahmen seien in Planung.