Messerstiche in Kieler Fußgängerzone auch Thema in Ausschuss

Ein 28-Jähriger war am Rande einer Kurden-Demonstration in der Kieler Innenstadt mit einem Messer schwer verletzt worden. (Archivbild)
Ein 28-Jähriger war am Rande einer Kurden-Demonstration in der Kieler Innenstadt mit einem Messer schwer verletzt worden. (Archivbild) Foto: Andre Klohn/dpa

Kiel (dpa/lno) – Die gewalttätige Auseinandersetzung in der Kieler Fußgängerzone beschäftigt nun auch die Landespolitik. Der 25 Jahre alte mutmaßliche Täter war 2016 nach Deutschland gekommen, wie Sozialstaatssekretärin Silke Schiller-Tobies im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags sagte. Der Syrer habe subsidiären Schutz erhalten. Seine Aufenthaltserlaubnis sei noch bis Dezember gültig.

Der Mann sei vor der Tat zwar polizeilich in Erscheinung getreten, sagte Schiller-Tobies. Die Verfahren seien aber eingestellt worden. Deshalb sei vor dem Vorfall keine aufenthaltsrechtliche Überprüfung durch die zuständige Ausländerbehörde des Kreises Ostholstein erfolgt.

Ein 28 Jahre alter Kurde mit türkischer Staatsangehörigkeit war am 25. Januar am Rande einer Kurden-Demonstration in der Innenstadt mit einem Messer schwer verletzt worden. Später stellte sich der Tatverdächtige bei der Polizei in Ratekau. Gegen den Mann wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.

Durchsuchung

Die Staatsanwaltschaft Kiel und die Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamtes haben die Ermittlung übernommen, wie Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) sagte. Das Landeskriminalamt schaltete ein Hinweisportal, über das Zeugen Bild- und Videomaterial hochladen können. Zudem sei die Wohnung des Beschuldigten durchsucht worden.

Der SSW hatte das Thema auf die Tagesordnung gesetzt. Die Innenpolitikerin Sybilla Nitsch verwies auf Medienberichte über Hinweise eines möglichen politischen oder terroristischen Hintergrunds. Sie wollte von der Justiz wissen, warum der Fall nicht als versuchter Totschlag gewertet werde.

Die Leitende Oberstaatsanwältin Birgit Heß sagte im öffentlichen Teil nur, dass es mit einer Einordnung des Delikts schwierig sei. Mehr wollte sie in nicht-öffentlicher Sitzung sagen.

Gegenstand der Ermittlungen sind auch mögliche Äußerungen des Tatverdächtigen unmittelbar vor der Tat. Der kurdische Dachverband Kon-Med sprach in einer Mitteilung von einem brutalen Angriff auf einen kurdischen Aktivisten. Der Tatverdächtige habe sich laut Zeugen vor der Tat zugunsten der Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) geäußert.