Dutzende Anträge auf Änderung des Geschlechtseintrags

Dutzende Menschen in den kreisfreien Städten im Norden haben ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. (Archivbild)
Dutzende Menschen in den kreisfreien Städten im Norden haben ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. (Archivbild) Foto: Peter Steffen/dpa

Kiel (dpa/lno) – Gut einhundert Tage nach Inkrafttreten des neuen Selbstbestimmungsgesetzes haben in Schleswig-Holstein Dutzende Menschen allein in den größeren Städten ihren Geschlechtseintrag geändert. Weitere Anmeldungen auf Änderungen liegen vor. Dies ergab eine dpa-Umfrage unter den kreisfreien Städten Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster. 

In der Landeshauptstadt Kiel haben mit Stichtag 31. Dezember 73 Menschen ihren Geschlechtseintrag geändert und ebenso viele ihren Namen, wie ein Stadtsprecher mitteilte. 20 von ihnen wechselten ihren Geschlechtseintrag von männlich nach weiblich, 30 von weiblich nach männlich. Der Rest entschied sich für die Einträge divers oder ohne Geschlechtsangabe. Insgesamt liegen in Kiel den Angaben zufolge 234 Anmeldungen auf Änderung des Geschlechtseintrags vor.

In der Hansestadt Lübeck haben bisher 83 Menschen Geschlechtsangabe und Namen geändert, wie eine Stadtsprecherin mitteilte. Die Option «männlich» wurde dabei 42-mal gewählt, für «weiblich» entschieden sich 25, für «divers» 7 und «ohne» 9. Insgesamt liegen in Lübeck 114 Anmeldungen vor.

Erleichterung seit 1. November in Kraft

Das neue Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) trat am 1. November in Kraft. Es regelt, dass man seinen Geschlechtseintrag und Vornamen einfach per Erklärung im Personenstandsregister ändern lassen kann. Die Erklärung muss mindestens drei Monate vorher angemeldet werden. Damit die Änderung des Geschlechtseintrags wirksam ist, muss das Standesamt des Geburtsortes sie vornehmen.

Die Erleichterungen bei dem neuen Gesetz betreffen vor allem transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen. Sie mussten bislang hohe Hürden überwinden und kostspielige Verfahren durchlaufen, um ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Nun reicht eine Erklärung ohne Gutachten. 

Auch in Flensburg und Neumünster neue Möglichkeit genutzt

In Flensburg haben 56 Menschen die neue Möglichkeit genutzt und die Erklärung abgegeben. «Wenn die Person in Flensburg geboren ist, haben wir eine Eintragung in dem Geburtenregister vorgenommen, ansonsten haben wir die Erklärung an das zuständige Standesamt weitergeleitet.» Bis auf eine Person haben auch alle ihren Namen angepasst. Bislang liegen in Flensburg 90 Anmeldungen vor.

In Neumünster wurden bisher für 19 Personen Geschlechts- und Vornamensänderungen beurkundet, wie ein Stadtsprecher mitteilte. Die Gesamtzahl der Anmeldungen beträgt demnach 31.

Stadtsprecher: sehen «glückliche und erleichterte Menschen»

Die Änderungen der Geschlechtseinträge nach den alten Regelungen waren in Kiel und Lübeck deutlich geringer. Aus Neumünster und Flensburg lagen keine Vergleichszahlen vor. 

«Nach Erfahrung unseres Standesamtes haben viele Personen auf das Selbstbestimmungsgesetz gewartet, um eben nicht das Verfahren nach dem Transsexuellengesetz auf sich nehmen zu müssen», sagte der Kieler Stadtsprecher. Die Kolleginnen und Kollegen hätten unglaublich glückliche und erleichterte Menschen erlebt. «Wir hätten uns nicht gewundert, wenn es noch mehr Anmeldungen gegeben hätte.»