
Kiel (dpa/lno) – Nachdem der Forstgutsbetrieb Sachsenwald über mehrere Jahre hinweg irrtümlich Geld aus dem kommunalen Finanzausgleich erhalten hat, hat der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg einen Fehler in der Geodatenbank zugegeben. Da dort die Straßen irrtümlich als Gemeindezahlen ausgegeben worden seien, wäre selbst im Fall einer Prüfung die Zahlung an das gemeindefreie Gebiet nicht aufgefallen, sagte Christoph Mager (CDU) im Finanzausschuss.
Insgesamt erhielt der Forstgutsbetrieb laut Innenministerium in den Jahren 2021 bis 2023 rund 130.000 Euro, die dem gemeindefreien Gebiet nicht zustanden. Das Ministerium bekam davon erst 2024 Kenntnis – bereits ausgezahlte 31.600 Euro für 2024 konnten so zurückgefordert werden.
Begründet wurde der Irrtum mit zugelieferten Straßendaten, die gesammelt wurden, um den Erhalt des Straßennetzes aus dem kommunalen Finanzausgleich zu finanzieren. Bei den Daten wurden auch zehn Gemeindestraßenkilometer für den Forstgutsbetrieb Sachsenwald ausgewiesen.
Landrat Mager erklärte im Ausschuss weiter: «Wir zahlen das aus, was wir vom Land bekommen.» Erst durch einen entsprechenden Korrekturerlass des Landes habe der Kreis von der Rechtswidrigkeit der Auszahlungen erfahren.
Gebiete sollen kommunalisiert werden
Nach Angaben des Innenstaatssekretärs Frederik Hogrefe (CDU) von vergangener Woche kann das Geld für die Jahre 2021 bis 2023 nicht zurückgefordert werden. Es gebe keine «spezialgesetzliche Ermächtigungsgrundlage zur Rückforderung», sagte der Staatssekretär. Das Verwaltungsrecht gebe der Landesregierung zudem keine Handhabe, das Geld zurückzubekommen. «Ich kann nur sagen, das ist ein Fehler, der passiert ist», erklärte Hogrefe.
Der Fehler mache aber deutlich, dass es richtig sei, die gemeindefreien Gebiete in Schleswig-Holstein zu kommunalisieren. Ziel sei es, diese Gebiete für das Jahr 2026 aufzulösen – ob freiwillig oder nicht.
Der Sachsenwald
Der Sachsenwald östlich von Hamburg gehört der Familie von Bismarck, er gehört keiner Gemeinde an und ist auch steuerrechtlich ein Sonderfall. Die ZDF-Sendung «Magazine Royale» hatte in Zusammenarbeit mit der Rechercheplattform «Frag den Staat» vor einiger Zeit über 21 Unternehmen berichtet, die in einer dortigen Hütte Briefkästen gemeldet hätten und von niedrigen Gewerbesteuern profitierten.
Der Gutsbesitzer des Sachsenwaldes, Gregor von Bismarck, ist der Ururenkel des ersten deutschen Reichskanzlers Otto von Bismarck (1815-1898). Gregor von Bismarck erklärte dazu, an einer Adresse im Sachsenwald seien ordentliche Büros eingerichtet, die mit allen zur Geschäftsführung erforderlichen Einrichtungen ausgestattet seien und regelmäßig von den dort ansässigen Unternehmen als Betriebsstätte genutzt würden. Der Forstgutsbezirk Sachsenwald liege mit seinem Steuer-Hebesatz von 275 Prozent deutlich über dem Mindestsatz und auf dem Niveau der umliegenden Gemeinden.