Geldautomaten gesprengt – Bewährung für zwei 19-Jährige

Zwei Heranwachsende standen vor Gericht, das sie mit Geldautomatensprengungen unter anderem einen Millionenschaden verursacht haben. (Symbolbild)
Zwei Heranwachsende standen vor Gericht, das sie mit Geldautomatensprengungen unter anderem einen Millionenschaden verursacht haben. (Symbolbild) Foto: Arne Dedert/dpa

Schenefeld (dpa/lno) – Wegen der Sprengung von drei Geldautomaten sind zwei 19-Jährige vom Jugendgericht Schenefeld zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Sie wurden wegen des Herbeiführens einer Explosion durch Sprengstoff, vorsätzlicher Gefährdung anderer Menschen, gemeinschaftlicher Sachbeschädigung und versuchten Diebstahls für schuldig befunden, teilte eine Sprecherin des Gerichts mit. Von den Verfahrenskosten wurden die beiden Angeklagten freigestellt.

Die Heranwachsenden hatten im April und Mai 2024 zwei Geldautomaten in einem Einkaufszentrum in Schenefeld (Kreis Pinneberg) und einen Automaten in Hamburg gesprengt. Bei der Explosion im Einkaufszentrum wurden damals laut einem dpa-Reporter die Türen auf den Bürgersteig geschleudert. Der Eingangsbereich habe einem Trümmerfeld geglichen. Laut Staatsanwaltschaft war bei dieser Tat ein Millionenschaden verursacht worden.