
Hamburg (dpa/lno) – Die im vergangenen Jahr mit ihrem Volksbegehren gescheiterte Hamburger Initiative «Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung» hat nach eigenen Angaben Klage gegen den Senat beim Hamburgischen Verfassungsgericht eingereicht. Sie wirft ihm vor, die laut Verfassung der Stadt obliegende Durchführung von Volksbegehren so zu gestalteten, dass ein Erfolg von vornherein ausgeschlossen sei, wenn nicht erneut die Initiatoren für die Sammlung der nötigen knapp 66.000 Stimmen sorgen würden.
Chancen auf einen Erfolg hätten nur Initiativen, «die mit erheblichen Mitteln von mehreren Hunderttausend Euro und/oder der Unterstützung einer Vielzahl von Organisationen mit entsprechenden Ressourcen aufwarten können», heißt es in der Mitteilung der Gender-Gegner zu ihrer Klage. In einem Eilantrag fordern sie das Gericht zudem auf, festzustellen, dass das Volksbegehren im vergangenen Jahr doch zustande gekommen ist.
Laut Landeswahlamt waren bei der Sammlung im Sommer vergangenen Jahres 55.096 Unterstützersignaturen zusammengekommen, die aufgrund ihrer geringen Zahl nicht auf Gültigkeit überprüft worden seien.