
Hamburg (dpa/lno) – Der Streit um einen heimlich aufgestellten Weihnachtsbaum vor einer Hamburger Kita kommt erneut vor Gericht. Der vom Amtsgericht verurteilte Gärtner hat Berufung eingelegt, darum muss sich jetzt eine Strafkammer am Landgericht mit dem Fall befassen. Das Amtsgericht Hamburg hatte den 54-Jährigen am 19. November letzten Jahres wegen Hausfriedensbruchs schuldig gesprochen und eine Geldstrafe von 3.000 Euro verhängt.
Der Geschäftsführer eines Gartenpflanzenanbieters hatte 2023 in einer Dezembernacht auf dem umzäunten Gelände einer Kita im Hamburger Stadtteil Lokstedt heimlich einen großen Weihnachtsbaum aufgestellt und Geschenke darunter gelegt. Die Kindertagesstätte stellte Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs.
Kita hatte sich gegen einen Baum entschieden
Der Kita-Vorstand hatte den Eltern damals erklärt, dass sich das Team gemeinsam mit den Kindern im Sinne der Religionsfreiheit gegen einen Weihnachtsbaum entschieden habe. Dabei sollte es darum gehen, kein Kind und seinen Glauben auszuschließen.
Weihnachtliche Dekoration rund um die Festtage – wie Adventskalender, Kränze und eingezogene Wichtel – gab es in der Kita dennoch, wie der Vorstand betonte. In den zehn Jahren seit Bestehen hätten sich Team und Kinder erst dreimal für einen Weihnachtsbaum entschieden.