Musiker soll Menschen vergiftet haben – Revisionsprozess

Ein Orchestermusiker soll versucht haben, seine Mutter und zwei Kollegen zu vergiften - mit Rattengift. Er wurde zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, der Bundesgerichtshof hob das Urteil aber teilweise auf. Nun beginnt ein neuer Prozess. (Archivbild)
Ein Orchestermusiker soll versucht haben, seine Mutter und zwei Kollegen zu vergiften - mit Rattengift. Er wurde zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, der Bundesgerichtshof hob das Urteil aber teilweise auf. Nun beginnt ein neuer Prozess. (Archivbild) Foto: Michael Matthey/dpa

Hannover (dpa) – Ein Orchestermusiker steht wegen versuchten Giftmordes in Hannover vor Gericht – wieder einmal. Im Oktober 2023 hatte das Landgericht Hannover den heute 64-Jährigen wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, der Bundesgerichtshof hob das Urteil aber teilweise auf. Heute (9.00 Uhr) beginnt der Revisionsprozess am Landgericht.

Zweite Tat muss neu verhandelt werden

Die Revision des Mannes wurde vom Bundesgerichtshof verworfen, die Verurteilung wegen des versuchten Giftmordes an der Mutter des 64-Jährigen ist damit rechtskräftig. Das Urteil bezüglich der zweiten Tat – der Musiker soll versucht haben, zwei Kollegen zu vergiften – wurde auf Revision der Staatsanwaltschaft aufgehoben und muss neu verhandelt werden.

Der Musiker eines renommierten Sinfonieorchesters hatte nach Überzeugung des Landgerichts im September 2022 in einem Seniorenheim in Hannover Rattengift in Lebensmittel seiner damals 93 Jahre alten Mutter gemischt. Einige Tage später reichte er zwei Kollegen auf einer Konzertreise einen Frischkäse-Dip mit dem Gift. Die Opfer erlitten Blutgerinnungsstörungen, an denen sie hätten sterben können.

Im Fall der Mutter war das Landgericht in seinem ersten Urteil von versuchtem Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung ausgegangen. Als Einzelstrafe wurden fünf Jahre und neun Monate festgelegt. Im Fall der vergifteten Kollegen ging das Gericht von gefährlicher Körperverletzung aus – das bedeutete eine Einzelstrafe von drei Jahren. Daraus ergab sich eine Gesamtstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten.

Bundesgerichtshof hat Einwände

Allerdings halten nach Einschätzung des Bundesgerichtshofs die Erwägungen des Landgerichts, das im Falle des Giftanschlags auf die beiden Kollegen keinen Tötungsvorsatz sah, der rechtlichen Prüfung nicht stand. Grund sei, dass das Landgericht «zugunsten des Angeklagten von Annahmen ausgegangen ist, für die das Beweisergebnis keine konkreten Anhaltspunkte erbracht hat», gab der Bundesgerichtshof im Juni 2024 bekannt. 

Das Gericht in Hannover ging bei der Vergiftung der Kollegen aus dem Orchester von einer gefährlichen Körperverletzung statt vom Tötungsvorsatz aus. Es habe sich wohl um einen «Denkzettel» wegen fehlenden Beistands in einer Lebenskrise gehandelt, sagte der Vorsitzende Richter damals. Der Geiger hatte sich von einem weiteren Musiker des Orchesters angegriffen und gemobbt gefühlt.