Kaum noch Dieselverfahren am Oberlandesgericht

Die Dieselverfahren dominieren die Arbeit des OLG dieses Jahr nicht mehr (Archivbild).
Die Dieselverfahren dominieren die Arbeit des OLG dieses Jahr nicht mehr (Archivbild). Foto: Frank Molter/dpa

Schleswig (dpa/lno) – Licht am Ende des Tunnels: Die Jahre, in denen das Oberlandesgericht Schleswig (OLG) sich zu einem großen Teil mit Klagen gegen Abschalteinrichtungen an Dieselfahrzeugen abarbeiten mussten, scheinen vorbei. «Die Dieselwelle ist von uns abgearbeitet worden», sagte OLG-Präsident Dirk Bahrenfuss bei der Vorstellung der Jahresbilanz. 

Insgesamt habe es seit 2015 mehr als 4.100 Eingänge dazu gegeben, die meisten mit knapp 1.000 im Jahr 2019, 2024 waren es dann noch 151. Die unerledigten Bestände lagen Ende 2023 bei 722, Ende vergangenen Jahres waren es 168. 

Doch auch im laufenden Jahr beschäftigt sich das OLG mit Massenverfahren und Musterfeststellungsklagen – wenn auch in etwas geringerem Umfang. So sind dort ebenfalls Klagen gegen einen großangelegten Datendiebstahl bei Facebook im Jahr 2021 anhängig. 2021 hatten unbekannte Täter Daten von rund 533 Millionen Facebook-Nutzern aus 106 Ländern im Internet veröffentlicht. 

Viele Schadensersatzklagen gegen Facebook wegen Datenklau

Der Bundesgerichtshof entschied Ende vergangenen Jahres in einem sogenannten Leitentscheidungsverfahren, dass der bloße Kontrollverlust über eigene personenbezogene Daten infolge eines Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung ein immaterieller Schaden ist. Der BGH habe entschieden, dass der Schadensersatz in der Regel bei 100 Euro liege. 

«Wir haben diese Entscheidungen abgewartet», sagte Jens Hilgenhövel vom zuständigen 5. Zivilsenat des OLG Schleswig. Am OLG gebe es knapp 200 von diesen Verfahren – «und wir verhandeln diese Verfahren nun auch nach und nach alles per Video». Bundesweit gebe es rund 5.000 bis 6.000 solcher Verfahren. 

«Wir haben immer mehr solcher Klagewellen, wo gleichlautende Verstöße, die landesweit oder bundesweit stattfinden, auch einheitlich geltend gemacht werden», sagte OLG-Präsident Bahrenfuss. «Im Augenblick warten wir auf die nächste Welle mit Energiespeichern aus dem Solarpanelbereich. Da ist uns auch schon einiges angekündigt worden aus den Landgerichten, dass sie da gleichlautende Sachverhalte haben.»

Preisanpassungsklauseln Thema einer Musterfeststellungsklage

Zudem wird eine Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentrale gegen Preisanpassungsklauseln eines Fernwärmeversorgers verhandelt. Die Verbraucherschützer meinen unter anderem, dass drei Preisänderungsklauseln des Anbieters unwirksam seien, so dass Kunden Ansprüche auf Rückzahlung von zu viel entrichteten Entgelten zustehe.

Rund 3.000 Verbraucher schlossen sich nach OLG-Angaben der Klage mit Stand Februar an. Nach aktuellem Stand wollen der Bundesverband der Verbraucherzentrale und der Versorger nun zunächst versuchen, sich zu vergleichen. Ein Termin beim Güterichter ist für den 2. Juni anberaumt.