
Hamburg (dpa/lno) – Das Urteil gegen zwei Hamburger Hafenarbeiter wegen Beteiligung am Schmuggel von 480 Kilo Kokain wird vorerst nicht rechtskräftig. Sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft hätten Revision eingelegt, teilte die Gerichtspressestelle mit. Das Landgericht hatte die beiden Männer im Alter von 38 und 45 Jahren am Mittwoch vergangener Woche wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig gesprochen. Der Ältere, der auch wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde, bekam neuneinhalb Jahre Haft, der Jüngere acht Jahre.
Nach Überzeugung der Strafkammer hatten sich beide im Sommer 2020 einer Drogenbande angeschlossen. Diese plante, das Kokain in einem Container aus Südamerika nach Hamburg zu schmuggeln. Um an den Container im Hafen zu kommen, warb die Bande die beiden dort Beschäftigten an.
Arbeitskollege bei Überfall verletzt
Der Jüngere arbeitete für eine Logistikfirma, wodurch er Zugang zu dem Terminal hatte. Der Ältere arbeitete auf dem Terminal Altenwerder und konnte den Container in der Nacht zum 13. Januar 2021 in Empfang nehmen. Beide sollten mit jeweils 2000 Euro pro Kilo Kokain belohnt werden. Einen Arbeitskollegen des 45-Jährigen, der bei der Tat gestört hätte, schlugen zwei weitere Bandenmitglieder krankenhausreif. Als vermeintliche Polizisten hatten sie ihn auf dem Weg zur Arbeit angehalten. Die genauen Informationen für die Tat hatten sie nach Angaben der Vorsitzenden Richterin von dem Angeklagten bekommen.
Verbleib des Kokains ungeklärt
Als die Bande das Kokain aus dem Container holen wollte, war es bereits verschwunden. Den Verbleib des Rauschgifts konnte das Gericht nicht aufklären. Nach Angaben der Richterin war der Container bei einem Zwischenstopp in Rotterdam bereits dem niederländischen Zoll aufgefallen, weil er ein beschädigtes Siegel hatte. Er sollte in Hamburg durchleuchtet werden.
Außerdem hatten die Bandenmitglieder über die verschlüsselten Messengerdienste EncroChat und Sky ECC kommuniziert, die die französische Polizei bereits überwachte. Das Rauschgift sollte in Deutschland verkauft werden. Die 480 Kilo Kokain hätten nach konservativer Schätzung einen Verkaufswert von 14 Millionen Euro gehabt, sagte die Vorsitzende Richterin.
Kein Haftbefehl
Mit den Strafen war das Gericht deutlich über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinausgegangen, die jeweils sieben Jahre und zehn Monate Haft für die Angeklagten gefordert hatte. Die Angeklagten blieben trotz der langen Haftstrafen auf freiem Fuß.