Berufungsverfahren wegen Abseilaktion von Autobahnbrücke

Vier Angeklagte sind wegen der Abseilaktion vom Amtsgericht Schleswig wegen Nötigung zu Geldstrafen verurteilt worden und haben dagegen Berufung eingelegt - diese wird  nun verhandelt. (Archivbild)
Vier Angeklagte sind wegen der Abseilaktion vom Amtsgericht Schleswig wegen Nötigung zu Geldstrafen verurteilt worden und haben dagegen Berufung eingelegt - diese wird nun verhandelt. (Archivbild) Foto: Benjamin Nolte/dpa

Flensburg (dpa/lno) – Vier Klimaaktivisten müssen sich seit Donnerstag in einer Berufungsverhandlung wegen einer Abseilaktion von einer Autobahnbrücke über der A7 im November 2020 verantworten. Die drei Frauen und ein Mann waren am 5. Januar 2023 vom Amtsgericht Schleswig wegen Nötigung jeweils zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt worden. Gegen das Urteil legten sie Berufung ein, die nun verhandelt wird. Zu dem Prozess damals kam es, weil die Angeklagten vom Gericht verhängte Strafbefehle nicht akzeptieren wollten. 

Für die aktuelle Verhandlung sind bisher insgesamt fünf Sitzungstage bis Mitte September angesetzt. Bereits der erste Verhandlungstag begann mit gut einer halben Stunde Verzögerung. Da sich rund ein Dutzend der Zuschauer nicht erhoben hatten, als die Richter den Saal betraten, mussten sie den Saal verlassen. Die meisten von ihnen weigerten sich, freiwillig zu gehen und mussten von den Justizbeamten herausgetragen werden. 

Ordnungshaft für eine Angeklagte

Die Angeklagten stellten im Anschluss mehrere Anträge, unter anderem zu Einlasskontrollen, Akteneinsicht, abgenommenen Gegenständen, gendergerechte Sprache im Gerichtssaal. Gegen eine der Angeklagten wurde eine Woche Ordnungshaft angeordnet, weil sie beim Eintreten der Kammer nicht aufgestanden sei sowie gebrüllt und weitergeredet habe, obwohl ihr das Wort entzogen worden sei, sagte der Vorsitzende Richter. Sie wurde kurze Zeit später aus dem Gerichtssaal entfernt, weil sie weiter gestört hatte.

Autobahn war wegen Aktion mehrere Stunden gesperrt

Die Aktivisten hatten sich dem Amtsgericht zufolge demnach am 27. November 2020 morgens gegen 8.15 Uhr an einer Aktion beteiligt, bei der sich drei der angeklagten Personen von der Hüsbybrücke über der A7 in der Nähe von Schleswig abgeseilt und dort verharrt hätten. Die A7 war stark befahren. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung gab es an dieser Stelle nicht. 

Sie wollten damit auf die aus ihrer Sicht erforderliche Verkehrswende aufmerksam machen. Zahlreiche Autofahrer bremsten ab und hupten. Die Autobahn musste wegen der Aktion in beide Richtungen für rund drei Stunden gesperrt werden, «was die Angeklagten von Anfang an wünschten». Die Sperrung sei für die Sicherheit aller «unabdingbar» gewesen.