Hamburg (dpa/lno) – Hamburgs CDU-Landes- und Fraktionsvorsitzender Dennis Thering wertet den Spruch des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform als Niederlage der Berliner Ampel. Diese habe die Grundmandatsklausel streichen wollen «und ist damit jetzt gescheitert», sagte er. «Die Ampel hat diese Streichung explizit zur möglichen Schwächung der CSU beschlossen und es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht dieses Vorhaben von SPD, Grünen und FDP nun gestoppt hat.»
Mit dem Wahlrecht dürfe keine Parteipolitik betrieben werden. «Und gegen diesen Grundsatz hat die Ampel verstoßen», sagte Thering. «Es macht den Kampf für die Demokratie nicht glaubhafter, wenn man selbst undemokratisch handelt.»
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Aufhebung der sogenannten Grundmandatsklausel in dem von der Ampel-Koalition eingeführten neuen Wahlrecht für verfassungswidrig erklärt. Diese Klausel bewirkte, dass Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag einziehen, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen. Dies setzt das Gericht nun vorerst wieder in Kraft, bis der Gesetzgeber eine Neuregelung verabschiedet.
Mit der Reform soll die Größe des Bundestags stark reduziert werden – verglichen mit dem aktuellen Stand um mehr als 100 auf maximal 630 Parlamentarier. Um das zu erreichen, hat die Koalition Überhang- und Ausgleichsmandate gestrichen. Diesen Teil der Reform haben die Karlsruher Richterinnen und Richter als verfassungskonform bewertet.