Hamburg (dpa/lno) – Ein mutmaßliches Mitglied einer Drogenhändlerbande steht erneut als Angeklagter vor dem Landgericht Hamburg. Der 40-Jährige wurde im Mai 2023 bereits zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Auf Revision der Staatsanwaltschaft hob der Bundesgerichtshof das Urteil teilweise auf und ordnete einen neuen Prozess am Landgericht an.
Mehr als 800 Kilo Rauschgift verkauft
Laut Anklage soll der 40-Jährige gemeinsam mit vier weiteren Beteiligten im Jahr 2020 mit großen Mengen an Drogen gehandelt haben. Die Bande soll mehr als 250 Kilogramm Kokain, 480 Kilo Marihuana und 100 Kilo Amphetamin nach Deutschland geschmuggelt und im Raum Hamburg sowie in Berlin verkauft haben. Zwei andere Mitglieder der Bande wurden bereits rechtskräftig verurteilt, ein Mann zu mehr als zwölf Jahren, ein anderer zu elf Jahren und drei Monaten, wie die Pressestelle des Landgerichts mitteilte.
Bande machte über eine Million Euro Gewinn
Der Angeklagte fungierte nach gültiger Feststellung des Landgerichts als sogenannter Bunkerhalter, der die Drogen verwahrte und als Kurier zu Abnehmern im Hamburger Stadtgebiet brachte. Im Tatzeitraum von Frühjahr bis Juni 2020 soll die Bande mehr als eine Million Euro verdient haben. In erster Instanz sprach das Landgericht den 40-Jährigen nur in den Fällen schuldig, an denen er direkt beteiligt war. Der Bundesgerichtshof forderte in seiner Revisionsentscheidung dagegen, es müsse geprüft werden, ob sich der Angeklagte in weiteren Fällen der Beihilfe schuldig gemacht hat. Das könnte eine höhere Strafe bedeuten.
Mildere Strafe dank neuem Cannabisgesetz möglich
Zugleich muss das Landgericht jetzt aber auch prüfen, ob der Angeklagten wegen des Handels mit Marihuana Anspruch auf eine mildere Strafe hat. Nach dem neuen Cannabisgesetz wurde die Mindeststrafe für bandenmäßigen Handel mit Cannabis in nicht geringer Menge von fünf auf zwei Jahre reduziert. Das Gericht hat zwei weitere Termine angesetzt, das Urteil könnte am 26. August verkündet werden. Aus medizinischen Gründen wurde der Haftbefehl gegen den 40-Jährigen außer Vollzug gesetzt.