Kiel (dpa/lno) – Die für Tiere gefährliche Blauzungenkrankheit ist bei Rindern in den schleswig-holsteinischen Kreisen Steinburg, Nordfriesland und Schleswig-Flensburg nachgewiesen worden. Dadurch verliere das nördlichste Bundesland den Freiheitsstatus in Bezug auf die Tierseuche, teilte das Landwirtschaftsministerium mit. Dies führe zu unmittelbaren Konsequenten für Tierhalterinnen und Tierhalter.
Demnach gelten nach Angaben des Ministeriums Einschränkungen, wenn Tiere, die sich mit der Krankheit anstecken können, in andere Länder gebracht werden, in denen die Blauzungenkrankheit bisher nicht aufgetreten ist. Bei den für die Seuche empfänglichen Tieren handele es sich vor allem um Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas und Alpakas sowie weitere Wiederkäuer. Ein Transport von Tieren in EU-Mitgliedsstaaten, die frei von der Tierseuche sind, ist dabei generell verboten.
Impfung bringt Schutz
Einen wirksamen Schutz vor schweren Verläufen der Blauzungenkrankheit biete hingegen eine Impfung. Sie verhindert dem Landwirtschaftsministerium zufolge zwar keine Infektion der Tiere, aber verhindere Symptome sowie die Anzahl der Todesfälle. «Die durch das Blauzungenvirus verursachte Erkrankung kann großes Tierleid verursachen», sagte Landwirtschaftssekretärin Anne Benett-Sturies.
Tierhalterinnen und Tierhalter in Schleswig-Holstein seien aufgerufen, ihre Bestände aufmerksam zu beobachten und zu impfen. Die Landesregierung unterstütze dabei die Betriebe bei der Impfung: Der Zuschuss beträgt einen Euro pro Schaf oder Ziege und zwei Euro pro Rind, hieß es weiter.
Keine Gefahr für den Mensch
Nach Angaben des Ministeriums handelt es sich bei der Blauzungenkrankheit um eine Krankheit bei Wiederkäuern. Menschen hingegen könnten sich nicht mit dem Virus anstecken. Ebenfalls sei der Verzehr von Fleisch- oder Milchprodukten ungefährlich.