Hamburg (dpa/lno) – Fast zweieinhalb Jahre nach einem tödlichen Trinkgelage in Hamburg-Lohbrügge steht ein 42-Jähriger erneut vor Gericht. Das Landgericht Hamburg hatte ihn im März vergangenen Jahres vom Vorwurf des heimtückischen Mordes freigesprochen. Doch die Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil Revision ein und der Bundesgerichtshof ordnete einen neuen Prozess am Landgericht an.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, bei dem Trinkgelage am 23. März 2022 den auf seinem Sofa schlafenden Bekannten mit einem unbekannten Gegenstand etwa sieben Zentimeter tief in die Brust gestochen zu haben. Das 43 Jahre alte Opfer starb noch in der Wohnung des Angeklagten. Der neue Prozess begann am Donnerstag. Nach Angaben der Gerichtspressestelle setzte die Strafkammer sechs weitere Verhandlungstage bis zum 19. September an.
Auch Freundin des Angeklagten im Verdacht
In erster Instanz hatte das Gericht nicht zweifelsfrei feststellen können, wer für den Tod des 43-Jährigen verantwortlich war. Sowohl der Angeklagte als auch dessen Freundin standen im Verdacht. «Wir können leider nicht feststellen, ob der Angeklagte seinen Bekannten getötet hat», hatte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung gesagt. Es könnte auch eine ebenfalls anwesende Frau gewesen sein.
Der Bundesgerichtshof monierte, die Strafkammer habe die Indizien nicht richtig gewertet. Es habe nicht geprüft, ob sowohl der Angeklagte als auch dessen Freundin von der Körpergröße her in der Lage gewesen seien, den tödlichen Stich auszuführen. Außerdem hätte die Strafkammer stärker berücksichtigen müssen, dass der Angeklagte eine hohe Affinität zu Waffen habe und unter Alkoholeinfluss schon mehrfach aggressiv geworden. Bei einem früheren Streit mit dem späteren Opfer habe er sogar ein Messer in der Hand gehabt.
Angeklagter mit Affinität zu Waffen
Der Prozess am Landgericht war mit zwei weiteren Verfahren verbunden worden. In einem Fall musste sich der Angeklagte nach Schüssen mit einer Schreckschusspistole auf Enten in einer Grünanlage wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. In einem zweiten Fall wurden ihm Freiheitsberaubung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Er soll im Dezember 2020 bei einem Trinkgelage einen Bekannten mit drei Schüssen aus einer Softair-Pistole aus drei Metern Entfernung daran gehindert haben, zu gehen. Für diese Taten wurde der Angeklagte zu einem Jahr Haft verurteilt.
Einweisung in Psychiatrie rechtskräftig
Da der 42-Jährige eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstelle, ordnete die Richterin die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Die Revision des Angeklagten dagegen blieb erfolglos. Der Russlanddeutsche war laut Bundesgerichtshof im Alter von 20 Jahren aus Kasachstan nach Deutschland gekommen.