Hamburg (dpa) – Nach dem plötzlichen Abbruch eines Balkons in Hamburg-Langenhorn am vergangenen Mittwoch ist einer der sechs Verletzten gestorben. Der 27-Jährige sei am Montag im Krankenhaus seinen lebensgefährlichen Verletzungen erlegen, teilte die Polizei in Hamburg mit. Der Mann und die fünf anderen waren rund neun Meter in die Tiefe gestürzt, als plötzlich die Bodenplatte des Balkons an dem Mehrfamilienhaus abgebrochen war.
Freund beim Einzug geholfen
Die sechs Menschen – fünf Männer und eine Frau – im Alter von 18 bis 27 Jahren hatten zuvor einem Freund geholfen, erste Möbel in die Wohnung im dritten Stock zu tragen, wie einer der Verletzten am Tag nach dem Unfall erzählt hatte. Der Freund wollte wenige Tage später einziehen. Um die schweren Dinge bereits erledigt zu haben, hätten sie gemeinsam Kühlschrank und Waschmaschine in die Wohnung getragen.
Als sie für eine Pause zusammen auf den Balkon gegangen waren, war dieser plötzlich abgesackt und nach unten geklappt. Zwei Verletzte liegen noch immer im Krankenhaus. Sie schweben einer Sprecherin zufolge aber nicht in Lebensgefahr.
Der Hausverwaltung zufolge wurde das Gebäude 1966 gebaut und die Balkone waren 2017 grundlegend saniert worden, wie deren Geschäftsführer dem «Hamburger Abendblatt» sagte. Die Immobilien-Verwaltungsgesellschaft bedauere den dramatischen Vorgang zutiefst, hieß es dort weiter.
Polizei sucht weiter nach Grund des Abbruchs
Warum die Bodenplatte des Balkons brach und dieser dadurch um 90 Grad nach unten klappte, ist weiterhin unklar. «Die Prüfungen des zuständigen Landeskriminalamtes der Region Nord zu den Umständen des Balkonabbruchs dauern weiter an», hieß es dazu. Es werde auch geprüft, ob strafrechtlich relevantes Verhalten vorliege. Das könnten etwa Baumängel oder ein maroder Bauzustand sein. Der Hausverwaltung zufolge seien Schäden weder an dem betroffenen Balkon noch an den übrigen Balkonen erkennbar, zitiert das «Hamburger Abendblatt» den Geschäftsführer weiter.
Ein Statiker hatte das Gebäude nach dem Unglück untersucht. Im Sinne der Gefahrenabwehr wurde für alle Bewohner ein vorläufiges Betretungsverbot aller Balkone des Gebäudekomplexes ausgesprochen.