Hamburg (dpa/lno) – In der Affäre um Vorzugskarten für das Hamburger Rolling-Stones-Konzert im Jahr 2017 hat das Landgericht den Strafprozess gegen eine ehemalige Staatsrätin in der Finanzbehörde eingestellt. Die Staatsanwaltschaft habe der Einstellung gegen Zahlung einer Geldbuße zugestimmt, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Die 64-Jährige müsse einen niedrigen fünfstelligen Betrag zahlen, also mindestens 10.000 Euro.
Die Anklage hatte der ehemaligen Staatsrätin Vorteilsannahme in Tateinheit mit Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat vorgeworfen. Das Amtsgericht Hamburg hatte die Beamtin Ende 2019 zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 170 Euro verurteilt. Dagegen hatte sie Berufung eingelegt.
Zwei Tickets angenommen und rückdatierte Genehmigung erteilt
Die ehemals für die sieben Hamburger Bezirke zuständige Staatsrätin räumte in der Berufungsverhandlung die Vorwürfe ein. Demnach nahm sie vom damaligen Chef des Bezirksamts Nord das Angebot von zwei Kaufkarten an. Die Tickets entstammten einem Kontingent, das vom regulären Verkauf ausgenommen war. Außerdem unterzeichnete die Angeklagte als Disziplinarvorgesetzte ein rückdatiertes Schreiben. Darin gestattete sie dem Bezirksamtsleiter, an einem Empfang vor dem Konzert teilzunehmen und vier Freikarten an Bekannte weiterzugeben.
Ehemaliger Bezirksamtsleiter und Vize zu Geldstrafen verurteilt
Das Bezirksamt Nord hatte das Konzert mit 82.000 Zuschauern im Hamburger Stadtpark genehmigt. Der Bezirksamtschef war am 8. April 2022 wegen Vorteilsannahme und -gewährung zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen von je 120 Euro verurteilt worden. Das Landgericht hatte ihn jedoch von den Hauptvorwürfen der Bestechlichkeit und Untreue freigesprochen. Sein ehemaliger Stellvertreter wurde wegen Vorteilsannahme und Beihilfe schuldig gesprochen und sollte eine Geldstrafe von 110 Tagessätzen à 110 Euro zahlen. Freisprüche gab es für zwei Mitangeklagte, die bei der Veranstaltungsagentur für das Konzert verantwortlich waren. Ihnen war Bestechung vorgeworfen worden.
Bundesgerichtshof hebt Urteil gegen Bezirksamtschef auf
Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil im August vergangenen Jahres auf und verwies den Fall zurück an eine andere Strafkammer (Az.: 5 StR 447/22). Das Urteil habe sich als «durchgreifend rechtsfehlerhaft» erwiesen, erklärte der 5. Strafsenat des BGH.