Hamburg/Karlsruhe (dpa) – Bei der bundesweiten Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge gibt es weitere Verzögerungen. Das europaweite Vergabeverfahren könne vorerst nicht abgeschlossen werden, teilte das zuständige Unternehmen Dataport in Hamburg mit. Die Einführung der Bezahlkarte verzögere sich aufgrund einer Beschwerde, die ein im Vergabeverfahren unterlegener Bieter vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe eingereicht habe.
«Damit kann der Zuschlag nicht mehr Ende August erteilt werden», teilte Dataport weiter mit. Zuvor hatte die zuständige Vergabekammer den Angaben zufolge alle Nachprüfungsanträge der unterlegenen Bieter zurückgewiesen. Da es sich um ein laufendes Verfahren handele, könnten keine Einzelheiten zum Inhalt der Beschwerde genannt werden. Das Oberlandesgericht Karlsruhe will nach Angaben eines Sprechers am 18. Oktober über die Beschwerde verhandeln. Ob am selben Tag auch ein Urteil fällt, ist noch unklar.
Dataport war mit dem Ausschreibungsverfahren für das geplante länderübergreifende bargeldlose Bezahlsystem für Flüchtlinge beauftragt worden. 14 von 16 Bundesländern hatten sich Ende Januar darauf verständigt. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gehen eigene Wege. Die Karte soll unter anderem Geldzahlungen an Schleuser oder Familien in den Heimatländern verhindern, Kommunen bei der Verwaltung entlasten und den Anreiz für irreguläre Migration senken.
Deutscher Städte- und Gemeindebund mahnt schnelle Lösung an
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), André Berghegger, bezeichnete die erneute Verzögerung als «sehr bedauerlich» und mahnt eine schnelle Lösung an. Verzögerungen im aktuell laufenden Vergabeverfahren seien aufgrund der Komplexität und des Auftragsvolumens nicht auszuschließen gewesen, sagte er der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (NOZ). «Allerdings sind diese Verzögerungen sehr bedauerlich, denn wir diskutieren ja bereits seit vielen Monaten über die Einführung der Bezahlkarten.» Aus Sicht der Kommunen sei die rasche Einführung wichtig, denn sie könne den Verwaltungsaufwand für die Sozialbehörden «deutlich verringern».