BGH hebt Urteil gegen Mann wegen sexuellen Missbrauchs auf

Der BGH hat ein Urteil gegen einen 44 Jahre alten Mann in Teilen aufgehoben. (Archivbild)
Der BGH hat ein Urteil gegen einen 44 Jahre alten Mann in Teilen aufgehoben. (Archivbild) Foto: Uli Deck/dpa

Kiel/Karlsruhe (dpa/lno) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil gegen einen 44 Jahre alten Mann, der wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner Tochter schuldig gesprochen wurde, in Teilen aufgehoben. Das Kieler Landgericht hatte den Angeklagten aus dem Kreis Segeberg Anfang Juni zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Demnach verging sich der Mann von 2019 bis 2022 in mehreren Fällen an seiner Tochter, davon in einem Fall schwer. Außerdem waren in einigen Fällen auch zwei Freundinnen der heute Elfjährigen von den Übergriffen des Mannes betroffen.

Der BGH in Karlsruhe folgte mit seiner Entscheidung der Revision der Staatsanwaltschaft. Diese sah im Strafmaß Rechtsfehler zum Vorteil des Angeklagten. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs muss im Weiteren der Fall wieder am Kieler Landgericht aufgenommen und neu verhandelt werden. Die Revision des Angeklagten verwarf der BGH hingegen. 

Urteil unter Strafmaß der Staatsanwaltschaft

Insgesamt hatte die Jugendkammer des Landgerichts im Juni 8 von 22 angeklagten Fällen durch die Beweisaufnahme für erwiesen gehalten. In 14 Fällen sprach sie den Mann frei. In diesen Fällen hätten die Aussagen der drei Mädchen für eine Verurteilung nicht ausgereicht. Die Richterin wies zugleich darauf hin, dass der sexuelle Missbrauch der Tochter womöglich bereits 2017 begonnen habe, damals war das Kind sechs Jahre alt. Die heute Elfjährige ist in einer Pflegefamilie untergebracht, nach Angaben des Gerichts gegen ihren Willen. 

Mit dem Urteil blieb die Kammer deutlich unter dem Strafantrag der Staatsanwältin. Diese hatte sechseinhalb Jahre Haft gefordert. Sie hielt 12 der 22 angeklagten Fälle für erwiesen. Auch die Nebenklage beantragte mehrjährige Haft für den Angeklagten. In der Urteilsbegründung hatte die Vorsitzende Richterin darauf hingewiesen, dass das Strafmaß deutlich unter dem der Staatsanwältin geblieben sei, weil die Kammer die Strafen für die einzelnen Taten straffer zusammengefasst habe.

Die Aussagen der Kinder bezeichnete das Gericht als glaubwürdig, obwohl die Tochter zwischenzeitlich ihre Aussagen widerrufen hatte – laut Gericht offenbar auch auf Druck aus der Familie und weil der Vater in Untersuchungshaft musste. Die Tochter hatte sich erst zu den Vorwürfen geäußert, nachdem eine der beiden Freundinnen ihrer Mutter von den Übergriffen des Mannes erzählte. Die Frau rief die Polizei.