Grundsteuer: Land veröffentlicht Transparenzregister

Finanzministerin Silke Schneider will mit einem Register für Transparenz bei der Grundsteuer-Reform sorgen. (Archivbild)
Finanzministerin Silke Schneider will mit einem Register für Transparenz bei der Grundsteuer-Reform sorgen. (Archivbild) Foto: Daniel Bockwoldt/dpa

Kiel (dpa/lno) – Ab 2025 soll auch in Schleswig-Holstein eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Mit einem Transparenzregister will die Landesregierung den Kommunen Empfehlungen für aufkommensneutrale Hebesätze geben. «Das Register schafft Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger und bietet den Kommunen Unterstützung bei der Entscheidung für ihre neuen Hebesätze, ohne ihre Hebesatzautonomie zu beeinträchtigen», sagte Finanzministerin Silke Schneider (Grüne).

Das Register weist aus, wie einzelne Städte und Gemeinden ihre Hebesätze für 2025 festlegen müssten, um Grundsteuer-Einnahmen in derselben Höhe wie vor der Reform zu erzielen. Für das kommende Jahr werden erstmals neue Grundsteuerbescheide verschickt. Für das Register wurden für die mehr als 1.000 Gemeinden in Schleswig-Holstein mehr als 2.000 Hebesätze berechnet.

Von 2025 an soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Schleswig-Holstein wendet das Bundesmodell an.

Kritik der FDP

«Erst drückt Schwarz-Grün gegen alle Widerstände das ungerechte und komplizierte Bundesmodell bei der Grundsteuer durch, jetzt chaotisieren CDU und Grüne weiter bei der Grundsteuerreform», sagte FDP-Finanzpolitikerin Annabell Krämer. Mit dem Register könne jeder Eigentümer und jede Eigentümerin seine individuelle Grundsteuer errechnen. Erst mit dem Hebesatz würden individuelle Ausmaße der Steuerverschiebungen sichtbar. «Neben einigen „Gewinnern“ sind die Leidtragenden dabei vor allem diejenigen, die aufgrund der vielen fragwürdigen Berechnungskriterien wie beispielsweise nicht nachvollziehbaren Bodenrichtwerten schlicht Pech haben oder bei denen der Wert des Hauses durch fiktive Mieten gestiegen ist.»

Nach Angaben des Statistikamtes Nord haben die Kommunen nach vorläufigen Ergebnissen 2024 die Hebesätze für die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen durchschnittlich um 2,3 und für die Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke um 3,7 Prozentpunkte im Vergleich zu 2023 erhöht. In beiden Fällen habe es sich um den viertkleinsten Anstieg seit 2014 gehandelt. Die höchsten Hebesätze für die Grundsteuer gelten demnach weiter in Glücksburg (Kreis Schleswig-Flensburg) sowie in Flensburg (600 Prozent).