Kiel (dpa/lno) – Der Naturschutzbund (Nabu) Schleswig-Holstein fordert Nachbesserungen am Regierungsentwurf des Landesentwicklungsplans zur Windenergie an Land. Man erkenne die Bemühungen der Landesregierung an, den Natur- und Artenschutz beim Windenergie-Ausbau nicht schutzlos preiszugeben, teilte der Nabu in Kiel mit. Allerdings verlange der Entwurf nicht tragbare Gefahren für verschiedene Lebensräume und Tierarten.
So ist dem Plan zufolge beim Bau von Windkraftanlagen künftig nur noch ein Abstand von 100 Metern zu Naturschutzgebieten einzuhalten. Das ist laut Nabu deutlich zu wenig – erforderlich sei ein Mindestabstand von 300 Metern. Ein Großteil dieser Gebiete seien bedeutende Lebensräume für windkraftsensible Vogelarten. Auch Fledermäuse würden zu wenig berücksichtigt.
Ferner fordert der Nabu, Moore von Windenergieanlagen freizuhalten, denn diese gehörten zu den wichtigsten Kohlenstoffsenken. Windenergieanlagen in Mooren zu errichten, bedeute daher, den natürlichen Klimaschutz zu zerstören.
BUND fordert Ausgleichsflächen
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Schleswig-Holstein (BUND) spricht sich zudem für Ausgleichsflächen aus. «Parallel zur Ausweisung der Vorrangflächen für die Windenergienutzung muss die Landesregierung eine vergleichbare Planung für Biodiversitäts-Flächen vorlegen, die zur Kompensation der Eingriffe und für die Umsetzung zukünftiger Artenhilfsprogramme erforderlich sind», sagte Carl-Heinz Christiansen vom Landesverband Schleswig-Holstein.
Bürgerinitiative setzt auf Offshore-Windkraft
Die Bürgerinitiative WindVernunft Kiel fordert, den weiteren Windkraftzubau an Land darauf zu beschränken, dass ältere Anlagen durch moderne ersetzt und neue Anlagen nur auf konfliktfreien Flächen gebaut werden. Konfliktfrei bedeute, dass die Flächen ohne Abwägungskriterien genutzt werden können, hieß es in einer Mitteilung.
Der Verband plädierte stattdessen für einen verstärkten Ausbau von Offshore-Windenergieanlagen, weil dieser keine Landflächen beanspruche. Ebenso sollten Finanzierungs- und Energielieferverträge im Rahmen grenzüberschreitender kommunaler Energiepartnerschaften entwickelt werden.
Windenergie auf drei Prozent des Landes
Die Landesregierung will künftig auf drei statt bislang zwei Prozent der Landesfläche das Aufstellen von Windrädern ermöglichen. Wie auch im Koalitionsvertrag von Schwarz-Grün vereinbart, müssen Vorranggebiete aber weiterhin 400 Meter Abstand zu Wohnhäusern haben, wie Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) und Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne) im Juni bei der Vorstellung des Entwurfs des Landesentwicklungsplans ankündigten. Zu Dörfern und Städten bleibt der Mindestabstand von 800 beziehungsweise 1000 Metern.
Der Landesentwicklungsplan ist Grundlage für neu aufzustellende Regionalpläne Wind für die drei Planungsräume in Schleswig-Holstein. Bei den Planungsräumen handelt es sich um die Kreise und kreisfreien Städte des Landes, die für die Windkraftplanungen teilweise zusammengelegt werden. Ende 2024 sollen erste Regionalpläne für den Windkraftausbau veröffentlicht werden. Das Beteiligungsverfahren endete Anfang dieser Woche.