Vogt: Landesregierung hat beim Ganztagsausbau Aufholbedarf

Christopher Vogt sieht bei der Ganztagsbetreuung an Schulen großen Aufholbedarf. (Archivbild)
Christopher Vogt sieht bei der Ganztagsbetreuung an Schulen großen Aufholbedarf. (Archivbild) Foto: Christian Charisius/dpa

Kiel (dpa/lno) – Schleswig-Holsteins FDP-Fraktionschef Christopher Vogt sieht bei der Ganztagsbetreuung an Schulen großen Aufholbedarf der schwarz-grünen Regierung. «Es ist ein absolutes Trauerspiel, wie die Landesregierung den Ganztagsausbau in Schleswig-Holstein an die Wand fährt», sagte Vogt. Zunächst berichteten die «Lübecker Nachrichten»

«Der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung an Grundschulen startet bundesweit bereits im Jahr 2026, aber der große Aufholbedarf Schleswig-Holsteins scheint die Landesregierung noch immer nicht allzu sehr umzutreiben», betonte Vogt. Erst Ende des Jahres wolle die Bildungsministerin Karin Prien (CDU) ihre inhaltlichen Vorstellungen zum Ganztagsausbau mitteilen. Gleichzeitig würden die kommunalen Schulträger mit «grotesken Antragsverfahren» für die zu knappen Mittel gequält.

Die Anträge mussten in Papierform bei der Investitionsbank in den Briefkasten geworfen werden. Dies führte dazu, dass vor Beginn der Antragsfrist – am 1. September um Mitternacht – eine Schlange aus Beamten mit «Kühltaschen und Klappstühlen» vor dem Briefkasten saß, hieß es von der Gemeinde Berkenthin im Kreis Herzogtum Lauenburg.

Kritik der SPD

Für die SPD-Fraktion grenzen die Bedingungen der Antragseinreichung an Schikane. «Das ist nicht die Partnerschaft, die wir zur erfolgreichen Umsetzung des Projekts Ganztag brauchen», sagte der bildungspolitische Sprecher der SPD, Martin Habersaat. Dies sei kein Umgang mit Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern. 

Üblicher Antragsweg

Nach Angaben des Bildungsministeriums entspricht die Einreichung der Antragsunterlagen in Papierform dem bisher üblichen Antragsweg bei Schulbauprogrammen. Hintergrund sei, dass die Unterlagen oft sehr umfangreich seien und die elektronische Einreichung, besonders bei gleichzeitigem Zugriff, die Rechnerkapazitäten übersteigen würden, sagte ein Sprecher.

Zudem müsse bei einer digitalen Beantragung auch eine rechtsverbindliche Unterschrift digital erfolgen. Über die notwendigen Signaturen verfügten aber bisher nur wenige Kommunen und Schulträger. Das Ministerium betonte, dass zukünftig auch digitale der Antragsstellung möglich seien sollen.

Die Mittel in Höhe von 196 Millionen sollen nun in der Reihenfolge des Eingangs bewilligt werden. Auch weiterhin gingen vereinzelt weitere Anträge bei der Investitionsbank ein. Das Förderprogramm speise sich aus Bundes- und Landesmitteln.