
Hamburg (dpa/lno) – Ein 29-Jähriger hat einen Mann mit Schüssen in Hamburg lebensgefährlich verletzt und ist dafür zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Dem Angeklagten waren versuchter Totschlag, gefährliche Körperverletzung und unerlaubter Waffenbesitz vorgeworfen worden.
Das Hamburger Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Ende März 2024 auf den damals 23-Jährigen schoss. Die Schüsse seien nur «mit Glück» nicht tödlich gewesen, hieß es im Urteil. Ein «nicht näher zu ermittelnder Konflikt» sei ausschlaggebend für die Tat gewesen. Beide Männer hätten demnach der Organisierten Kriminalität und dem Drogenhandel angehört.
Gericht sah keine Notwehrsituation
Die beiden Männer hielten sich laut Urteil in den frühen Morgenstunden in einem Restaurant auf dem Steindamm auf. Zunächst verließen die späteren Kontrahenten das Lokal demnach getrennt voneinander, trafen dann vor dem Restaurant wieder aufeinander.
Im Lokal soll der Angeklagte laut Gericht den Entschluss gefasst haben, einen Revolver gegen den 23-Jährigen einzusetzen. Aus diesem Grund sollen er und seine beiden Begleiter das Opfer provoziert haben. Der Plan sei gewesen, das spätere Opfer zu einem körperlichen Angriff zu bewegen, um so im Falle einer Verhaftung auf Notwehr plädieren zu können.
Die Richterin sah eine Notwehrsituation nicht als gegeben an. Das Opfer soll zwar einem der Begleiter des Angeklagten auf die Provokation hin einen Faustschlag versetzt haben. Der 29-Jährige habe mehrmals auf das Opfer geschossen. Die Ausführungen des Angeklagten und der Zeugen sah das Gericht als «unglaubwürdig» an.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.