
Hamburg (dpa/lno) – Die Durchsuchungen bei neun Beamten der Hamburger Polizei wegen rassistischer Chats sind nach Ansicht der Hamburger AfD-Fraktion unverhältnismäßig gewesen. «Bei so gravierenden Eingriffen wie Hausdurchsuchungen muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben», erklärte Fraktionschef Dirk Nockemann.
Am 4. März waren die Wohnungen und Diensträume von sechs aktiven und drei pensionierten Beamten durchsucht worden. Hintergrund waren laut Polizei «fremdenfeindliche, rassistische sowie Gewalt und teilweise den Nationalsozialismus verherrlichende Nachrichten», die über Whatsapp in zwei verschiedenen und voneinander unabhängigen Chat-Gruppen ausgetauscht worden waren.
Eine Kleine Anfrage der AfD ergab, dass die Staatsanwaltschaften in Lübeck und Verden (Aller) die Chats von zwei der Beamten bereits geprüft und keine strafrechtliche Relevanz gesehen hatten.
Allerdings wurde einer der Beamten im Zusammenhang mit Äußerungen in sozialen Medien wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt, wie der Hamburger Senat mitteilte. In der Senatsantwort hieß es weiter: «Die Behörde für Inneres und Sport ist entschlossen, derartige Straftaten ebenso wie Vorfälle unterhalb der Strafbarkeitsschwelle zu bekämpfen.»
Nach Ansicht von Nockemann ist es richtig, dass ein Beamter grundsätzlich einem Mäßigungsgebot unterliegt und sein Verhalten daher auch bei Vorfällen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle disziplinarrechtlich verfolgt werden kann. «Allerdings erleben wir derzeit einen in Teilen übergriffigen und unverhältnismäßig agierenden Linksstaat, in dem unliebsame Meinungsäußerungen zunehmend kriminalisiert werden», erklärte der AfD-Fraktionschef. Bei so gravierenden Eingriffen wie Hausdurchsuchungen müsse die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.