AfD-Frau Petersen droht die Aberkennung ihrer Mandate

Ein Bürgerschaftsausschuss berät über die Aberkennung der Mandate der abtrünnigen AfD-Abgeordneten Olga Petersen (2.v.r.). (Archivbild)
Ein Bürgerschaftsausschuss berät über die Aberkennung der Mandate der abtrünnigen AfD-Abgeordneten Olga Petersen (2.v.r.). (Archivbild) Foto: Frank Molter/dpa

Hamburg (dpa/lno) – Die wegen ihrer Russland-Nähe aus der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft ausgeschlossene Abgeordnete Olga Petersen steht vor der Aberkennung ihres Mandats. Die Vorprüfung eines Antrags auf Verlust des Mandats ergab, dass die 42-Jährige keinen Wohnsitz und «gewöhnlichen Aufenthalt» in der Hansestadt mehr hat, wie aus einem Schreiben von Landeswahlleiter Oliver Rudolf hervorgeht, das am Mittwoch im Verfassungsausschuss der Bürgerschaft beraten werden soll.

Diese gesetzlich vorgeschriebenen Wählbarkeitsvoraussetzungen seien bei Petersen «weggefallen», heißt es darin. Damit liege «der Tatbestand für den Verlust der Mitgliedschaft in der Bürgerschaft (…) vor.» Da für ihren Sitz in der Harburger Bezirksversammlung, in die Petersen erst im Juni gewählt worden war, gleiche Voraussetzungen gelten, könnte sie auch dieses Mandat verlieren.

Schon seit Monaten nicht mehr an Sitzungen teilgenommen

In den letzten Monaten hatte Petersen weder an Sitzungen der Bürgerschaft noch der Bezirksversammlung teilgenommen. Es wird vermutet, dass sie sich dauerhaft in Russland aufhält. Ende Oktober hatte ein AfD-Mitglied bei der Bürgerschaftspräsidenten einen Antrag auf den Entzug des Mandats gestellt. 

In seinem Schreiben weist Rudolf auf ein im Internet verbreitetes Video hin, das Petersen in einem Interview zeigt und in dem sie sagt: «Momentan ist es sicherer, sich aus Russland für Deutschland einzusetzen.» Ende Oktober hatte Petersen bei Facebook auch ein Selfie von sich beim Gipfeltreffen der Brics-Staaten im russischen Kasan gepostet.

Auch der Anwalt Petersens, der sie im von der AfD bereits im Frühjahr angestrengten Parteiausschlussverfahren vertritt, habe sein Mandat inzwischen nach eigenen Angaben niedergelegt, da er Petersen nicht mehr erreichen könne, schrieb Rudolf.

«Aufgrund örtlicher Ermittlungen hat die zuständige Meldebehörde den Wegzug der Abgeordneten und ihrer Kinder aus der bisherigen Wohnung festgestellt und mit Wirkung vom 1. September 2024 von Amts wegen nach unbekannt abgemeldet», heißt es in dem Schreiben weiter.

Hohe Bezüge trotz dauernder Abwesenheit 

Für Petersen hätte der Mandatsentzug auch finanzielle Folgen. Als Abgeordnete der Bürgerschaft erhält sie derzeit noch zur Ausübung ihres Mandats eine Diät von monatlich 4.448 Euro – für das Mandat in der Bezirksversammlung Harburg kommen seit einer Erhöhung im Sommer monatlich weitere 1.054,31 Euro als Aufwandsentschädigung hinzu.

Während die Bürgerschaft am 2. März kommenden Jahres neu gewählt wird, würde das Mandat in der Bezirksversammlung noch bis 2029 laufen.

Bürgerschaftspräsidentin: So etwas hat es noch nicht gegeben 

Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit sprach von einem Einzelfall. «So etwas hat es nach 1945 in der Bürgerschaft noch nicht gegeben», sagte sie der dpa. «Es ist gut, dass wir dafür klare Regeln haben, die jetzt greifen. Wer in Hamburg gewählte Politikerin oder Politiker ist, muss auch hier wohnen.»

Der Verfassungsausschuss wird voraussichtlich noch am Mittwoch entscheiden, endgültig beschließen müsste den Mandatsverlust aber die Bürgerschaft. Dies könnte bereits Anfang kommender Woche geschehen, wenn das Landesparlament zu den abschließenden Haushaltsberatungen zusammenkommt.

Noch keine Entscheidung im Parteiausschlussverfahren 

Die AfD hatte das Parteiausschlussverfahren gegen Petersen mit deren Teilnahme als Wahlbeobachterin in Russland begründet, über die sie die Partei getäuscht habe. In Interviews hatte Petersen die im März abgehaltene Präsidentenwahl, in der Wladimir Putin im Amt bestätigt wurde, als «offen, demokratisch und frei» bezeichnet. Eine Entscheidung in dem Ausschlussverfahren steht noch aus, wie ein Parteisprecher sagte.