
Hamburg (dpa/lno) – Einen Tag vor der konstituierenden Sitzung der neuen Hamburgischen Bürgerschaft zeichnet sich ein Streit zwischen der AfD und den anderen Fraktionen um deren Ablauf ab. Dabei geht es um die Frage, wer die erste Sitzung des Landesparlaments nach der Wahl als Alterspräsident eröffnen und so lange leiten darf, bis der oder die neue Präsidentin gewählt wird.
Die alte Bürgerschaft hatte kurz vor Ende der Legislatur mit einer Änderung der Geschäftsordnung festgelegt, dass diese Aufgabe nicht zwingend dem ältesten, sondern dem dienstältesten Abgeordneten zukommt.
CDU-Mann als dienstältester Abgeordneter Alterspräsident
Demnach ist Ralf Niedmers Alterspräsident, der seit 1997 ununterbrochen für die CDU in der Bürgerschaft sitzt. Der 57-Jährige ist jedoch deutlich jünger als der AfD-Abgeordnete Joachim Körner, der vor drei Wochen mit 79 Jahren zum zweiten Mal in die Bürgerschaft gewählt wurde. Davor war er bereits von 2015 bis 2017 Abgeordneter.
Die AfD bestreitet, dass durch die Änderung der Geschäftsordnung durch die alte Bürgerschaft von der seit Jahrzehnten geübten Praxis, das an Lebensjahren älteste Mitglied der Bürgerschaft zum Alterspräsidenten zu machen, abgewichen werden kann. Dabei beruft sie sich auf das Diskontinuitätsprinzip, mir dem die Beeinflussung eines neu gewählten Parlaments durch eines aus vorangegangener Legislatur verhindert werden soll.
«Wir fordern die Einhaltung fundamentaler Verfassungsgrundsätze und den Respekt vor einer in Hamburg seit 78 Jahren ununterbrochen praktizierten Parlamentstradition», sagte ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Krzysztof Walczak.
Bürgerschaftskanzlei weist AfD-Kritik zurück
Zwar gelte auch in der Bürgerschaft die Geschäftsordnung der vorherigen nicht automatisch für die neue, teilte die Bürgerschaftskanzlei auf Anfrage mit. Es entspreche jedoch «der ständigen Übung der Bürgerschaft, bis zu einem Beschluss über eine neue Geschäftsordnung zunächst die Geschäftsordnung der vorherigen Bürgerschaft zu übernehmen». Dies stelle auch keinen ungewöhnlichen Vorgang dar. Auch im Bundestag hatte der dienstälteste Abgeordnete und Linken-Politiker Gregor Gysi die konstituierende Sitzung als Alterspräsident eröffnet.
Sie habe die Tagesordnung für die konstituierende Sitzung mit Niedmers als Alterspräsidenten «nicht nur nach bestem Wissen und Gewissen, sondern selbstverständlich auch rechtmäßig aufgestellt», sagte die bisherige Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit. «Und ich freue mich, dass er dieses würdige Amt übernimmt.»
Am Montag habe zudem ein «Vor-Ältestenrat» unter Beteiligung aller bisherigen Fraktionen Fragen zur Geschäftsordnung und den Ablauf der Sitzung erörtert und abgestimmt. «Dessen unbenommen haben alle Abgeordneten selbstverständlich das Recht, abweichende Positionen in der Sitzung einzubringen», sagte Veit.
Die AfD hat bereits angekündigt, dass Mitglieder ihrer Fraktion am Mittwoch einen entsprechenden Antrag einbringen und damit ihre Rechtsauffassung unterstreichen wollen.
Wahl Carola Veits zur Bürgerschaftspräsidentin gilt als sicher
Im Mittelpunkt der konstituierenden Sitzung steht die Wahl des neuen Bürgerschaftspräsidiums. Vorschlagsrecht für das Präsidentenamt hat als stärkste Fraktion die SPD. An der Wiederwahl Carola Veits besteht deshalb kein Zweifel. Die 51-Jährige ist seit 2011 Bürgerschaftspräsidentin.