Kiel (dpa/lno) – Kurz vor dem geplanten Urteil ist der Prozess um die Entführung, Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung einer Frau vor dem Landgericht Kiel in die Verlängerung gegangen. Der Vorsitzende Richter Stephan Worpenberg hatte sich gerade erhoben, um das Urteil zu verkünden, als der Angeklagte über seinen Anwalt erklärte, dass er noch Aussagen zu den Vorwürfen machen wolle.
Daraufhin unterbrach der Vorsitzende Richter die Verhandlung und setzte sie anschließend in nichtöffentlicher Sitzung fort. Gegen 12.40 Uhr verkündete er dann, dass an diesem Tag kein Urteil mehr falle, sondern das Gericht noch einmal in die Beweisaufnahme eintreten werde.
Neue Äußerungen des Angeklagten
«Es gibt Neuerungen, heute ist hier definitiv noch nicht das Ende erreicht», sagte Philip Storjohann, der Anwalt des 27-jährigen Angeklagten. Man müsse nun sehen, wie es weitergehe. Zum Inhalt der nichtöffentlichen Hauptverhandlung und worum es in den Äußerungen seines Mandanten genau gehe, könne er nichts sagen.
In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten wegen Geiselnahme, mehrfacher Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung sowie die anschließende Sicherungsverwahrung des Angeklagten gefordert. Die Verteidigung hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Jahren und 6 Monaten beantragt.
Frau wurde durch Spezialkräfte der Polizei befreit
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im September 2023 eine damals 29-Jährige in einem Hangar auf dem ehemaligen Gelände des Marinefliegergeschwaders 5 (MFG5) in Kiel festgehalten zu haben. Die Frau war damals durch Spezialkräfte der Polizei befreit worden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten insgesamt elf Straftaten gegen zwei Frauen vor, die er zwischen Januar 2022 und September 2023 begangen haben soll. Seit dem 13. September 2023 sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft.
Beim Prozessauftakt am 30. April hatte der Vertreter der Nebenklägerin, Rechtsanwalt Urs-Erdmann Pause, beantragt, die Öffentlichkeit auszuschließen. In der Hauptverhandlung würden schwere Sexualdelikte behandelt. Ohnehin schon traumatisierte Opfer bräuchten Schutz. Das Gericht entschied damals in seinem Sinne. Die Anklageschrift durfte nur in Teilen öffentlich verlesen werden, alle weiteren Verhandlungstage fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Die Hauptverhandlung soll nun nach einer Unterbrechung am 28. Oktober fortgesetzt werden.