Dressel: Steuerliche Erleichterungen für Spenden

Hamburgs Finasnzsenator Andreas Dressel spricht auf einer Pressekonferenz. Foto: Jonas Walzberg/dpa
Angesichts der Erdbebenkatastrophe in der Türkei und Syrien hat Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) auf steuerliche Erleichterungen für Spenden und Hilfsmaßnahmen hingewiesen. Die von Bund und Ländern beschlossenen Regelungen gelten rückwirkend ab dem 6. Februar bis Jahresende, wie Dressel am Dienstag mitteilte. «Unsere Finanzämter setzen ab sofort die Bestimmungen des Katastrophenerlasses um. Vor allem werden Spenden an die Betroffenen steuerlich vereinfacht und begünstigt», sagte er und rief zu weiterer Hilfe auf für die Menschen im Katastrophengebiet auf, die jetzt und noch auf lange Zeit auf Hilfe angewiesen seien.

Unter anderem wurde den Angaben zufolge die Bescheinigungspflicht für Spenden gelockert. Außerdem könnten gemeinnützige Organisationen – beispielsweise Sportvereine – für die Erdbebenopfer sammeln, auch wenn dies ihren eigentlichen Satzungszwecken nicht entspreche. Zudem seien Arbeitslohnspenden von der Steuer befreit. Gleiches gelte für gespendete Bezüge von Aufsichtsratsmitgliedern.