
Kiel (dpa/lno) – Die SPD hat im Bildungsausschuss Akteneinsicht zu einer Veranstaltung der CDU-Fraktion beantragt, bei der das Rahmenkonzept und der Entwurf einer Förderrichtlinie für die Ganztagsbetreuung vorgestellt wurde. Die Fraktion hatte zum Fördeforum mit Bildungsministerin Karin Prien (CDU) am Mittwoch in die Wunderino Arena in Kiel eingeladen. Dort wurde das Konzept allerdings von Staatssekretärin Dorit Stenke vorgestellt, da die Bildungsministerin nicht vor Ort war.
Das Aktenvorlagebegehren soll aufzeigen, inwiefern die Bildungsministerin bei der Planung der CDU-Veranstaltung eingebunden war. Die Landesregierung wird im nächsten Schritt von dem Vorhaben in Kenntnis gesetzt.
Die Oppositionsfraktionen SPD, SSW und FDP hatten zuvor bereits per Dringlichkeitsantrag einen mündlichen Bericht über das Rahmenkonzept im Landtag gefordert. Sie forderten, dass das Bildungsministerium zuerst dem Parlament zu berichten habe.
Karin Prien gilt als Kandidatin für das Bundesbildungsministerium.
FDP sieht «respektloses Gebaren»
«Es muss klar sein, auch bei guten Wahlergebnissen: Das Land gehört nicht der CDU», sagte der SPD-Abgeordnete Martin Habersaat. Wenn die CDU wieder anfange, sich zu verhalten als wäre dies anders, müsse frühzeitig ein Stoppsignal gesetzt werden.
Die FDP-Abgeordnete Anna Riecke bezeichnete die Veranstaltungseinladung zum Fördeforum als «respektloses Gebaren gegenüber dem Parlament». «Ein demokratischer Diskurs muss im Landtag stattfinden und darüber sollte sich auch die CDU nicht hinwegsetzen», führte sie fort.
Für den bildungspolitischen Sprecher der Grünen, Malte Krüger, sei ein Aktenvorlagebegehren durch die Oppositionsfraktionen «übertrieben». Dennoch kündigte er an, dass seine Partei diesem zustimmen würde, um Transparenz zu schaffen.
Verschiedene Modelle zur Ganztagsbetreuung
Wie aus dem Entwurf vom Bildungsministerium hervorgeht, sind pro Woche sowie pro Gruppe für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen eins und zwei 20 Betreuungsstunden vorgesehen. Damit werde neben der verlässlichen Schulzeit von vier Stunden pro Tag dem Rechtsanspruch entsprochen.
Je nach Modell wachsen die Betreuungsstunden an, wenn es etwa zu Doppelbesetzungen bei den Fachkräften komme. Zudem müsse Personal für Vertretung von Urlaubs- und Krankenzeiten eingesetzt werden.
Dem Entwurf zufolge wird von einer durchschnittlichen Gruppengröße von 22 Kindern ausgegangen. Bei Modellen mit Doppelbesetzungen könnten auch kleine Gruppen gebildet werden, wenn dafür zum Beispiel in der Zeit des freien Spielens größere Gruppen vorgesehen sind.
Land und Kommunen teilen sich Kosten
In dem Entwurf geht das Ministerium von Betriebskosten ohne Personal in Höhe von 600 Euro pro Kind und Jahr aus. Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden doppelt so viele Betriebskosten anerkannt (1.200 Euro).
Dabei bekommen die Schulträger allerdings nicht die Gesamtsumme vom Land erstattet. So werden von der Summe zunächst die Elternbeiträge sowie Zuwendungen und Förderungen Dritter abgezogen. Von dem verbleibenden Geldbedarf übernehme das Land 75 Prozent und die Kommunen 25 Prozent.
Zugleich dürfen die Schulträger laut Entwurf Elternbeiträge in Höhe von bis zu 135 Euro erheben. Die Elternbeiträge werden dabei durchgehend für das gesamte Jahr erhoben. Dem Schulträger stehe es frei, geringere oder keine Beiträge zu erheben. Zudem gebe es eine Sozialstaffel beziehungsweise eine Ermäßigung für Geschwister.