
Kiel (dpa/lno) – Geht es nach der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung, soll der Einsatz von K.-o.-Tropfen zukünftig stärker bestraft werden. «Der Bundesrat betrachtet mit Sorge die zunehmende Gewalt unter Einsatz verschiedener psychotroper Substanzen mit dem Ziel, andere Personen gefügig zu machen und für die Vornahme sexueller Handlungen auszunutzen», heißt es in einer entsprechenden Entschließung des Rates, der mit den Stimmen des nördlichsten Bundeslands verabschiedet wurde. Zunächst hatten die «Kieler Nachrichten» berichtet.
Täter werden laut der Entschließung nicht ausreichend bestraft. Der Bundesrat bitte daher die Bundesregierung, sich dem Thema anzunehmen und Gesetzesänderungen vorzulegen. Für die Verwendung von K.-o.-Tropfen sollte es demnach eine Mindeststrafe von fünf Jahren geben.
Insgesamt wolle sich die Landesregierung laut dem Kieler Justizministerium der Thematik rund um K.-o.-Tropfen widmen. «Der Koalitionsvertrag auf Landesebene sieht vor, dass sich Schleswig-Holstein für eine stärkere Regulierung von chemischen Stoffen wie K.-o.-Tropfen einsetzt», hieß es.
Hohe Dunkelziffer bei Straftaten
Eine statistische Erfassung der Straftaten mit K.-o.-Tropfen gibt es laut Landeskriminalamt (LKA) nicht. Dies liege daran, dass der Einsatz K.-o.-Tropfen in der Regel unter dem Titel «Sexualdelikt mit Tatmittel Gift» gelistet werde und nicht gesondert aufgeführt werde. Genaue Zahlen zu den Straftaten gebe es daher nicht.
Es werde allerdings von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen, sagte eine Sprecherin. Dies führe dazu, dass – selbst wenn es Zahlen gäbe – deren Aussagekraft gering wäre.