Erste Vereine dürfen Cannabis in Schleswig-Holstein anbauen

Insgesamt 15 Anträge für Cannabis-Anbauvereinigungen sind in Schleswig-Holstein eingereicht worden.
Insgesamt 15 Anträge für Cannabis-Anbauvereinigungen sind in Schleswig-Holstein eingereicht worden. Foto: Felix Müschen/dpa

Kiel (dpa/lno) – In Schleswig-Holstein sind die ersten zwei Cannabis-Anbauvereinigungen genehmigt worden. «Ein Verein sitzt im Kreis Segeberg und einer im Kreis Plön», sagte die Staatssekretärin des Kieler Landwirtschaftsministeriums, Anne Benett-Sturies. «Jetzt können diese zwei, die den bewilligten Antrag haben, mit den Vorbereitungen zum Anbau beginnen.»

Damit beginne die zweite Aufgabe der Behörden, nämlich die der vor Ort-Kontrollen, erklärte der Leiter des Landeslabors, Thomas Bonk. «Wir werden den Anbau begleiten und kontrollieren.» Dabei werde sichergestellt, dass die Anbauvereine kein Cannabis von außen beziehen, sondern nur selbst angebautes weitergeben.

«Das Landeslabor Schleswig-Holstein prüft hierzu anhand der stofflichen Zusammensetzung die Herkunft und Identität des weitergegebenen Cannabis», so Bonk. Dazu kämen weitere Analysen: Dabei soll etwa auch festgestellt werden, dass das Cannabis nicht angereichert wird, dass keine Lösungsmittel verwendet werden und sich keine Schimmelpilze gebildet haben durch eine falsche Lagerung.

«Große Herausforderung» 

Für die weitere Begleitung und die Kontrollen sind zudem weitere Investitionen und weiteres Personal nötig. Insgesamt 1,3 Millionen Euro seien für Sachinvestitionen angemeldet worden, erklärte Benett-Sturies. Zudem werde Personal gesucht:

«Gerade im Bereich der Toxikologie ist es nicht ganz leicht, geeignete Fachkräfte zu finden», sagte die Staatssekretärin. Insofern sei die Umsetzung des Cannabis-Gesetzes für Schleswig-Holstein weiter eine «große Herausforderung».

Weitere Anträge in Bearbeitung

Neben den zwei genehmigten Anbauvereinigungen sind noch elf weitere Anträge in Bearbeitung. «Wir haben insgesamt 15 Anträge erhalten bis zum heutigen Tage», betonte Benett-Sturies. Ein Antrag wurde abgelehnt, da dort nicht einmal die Voraussetzung eines eingetragenen Vereins gegeben war. 

Ein weiterer Antrag ist der Staatssekretärin zufolge durch den Antragsteller selbst zurückgezogen worden. Dieser hatte demnach festgestellt, dass die Abstandsregel zu einer Schule nicht eingehalten wird. 

Kritik am Cannabis-Gesetz

Bundesweit gilt seit dem 1. April eine Teillegalisierung von Cannabis. Seitdem dürfen Volljährige in begrenzter Menge Cannabis konsumieren und zu Hause für den Eigenbedarf anbauen. Vereine können seit dem 1. Juli Anträge für Cannabis-Anbauvereinigungen stellen. Volljährige Menschen können Cannabis gemeinsam anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben. Die Clubs brauchen aber eine behördliche Erlaubnis.

Mit der Umsetzung dieses Gesetzes seien die Länder allerdings ein großes Stück weit allein gelassen worden, kritisierte Benett-Sturies. «Es gibt noch nicht einmal eine klare Ressortzuordnung.» Zudem seien zahlreiche Begriffe, wie etwa der der Sicherheit, im Gesetz nicht hinreichend konkretisiert worden und ließen Raum für Interpretationen. 

Unter der Leitung von Hamburg gibt es laut Benett-Sturies eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die Verbesserungsvorschläge der Länder bündelt. «Für Schleswig-Holstein ist eine Evaluierung zur Umsetzung des Gesetzes vorgesehen», erklärte die Staatssekretärin.