Hamburg (dpa/lno) – Der Prozess gegen einen Mann, der während eines Streits einem anderen mit einem Messer in den Rücken gestochen hat, muss vor dem Landgericht Hamburg neu aufgerollt werden. Das geht aus einem veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) hervor. Das Landgericht hatte den Angeklagten im Dezember 2023 wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.
Der BGH kritisierte nun, dass die von der Verteidigung beantragte Vernehmung von bestimmten zwei Zeugen abgelehnt wurde. Diese hätten zu aggressivem Verhalten des Angeklagten und Drohungen vor dem Messerstich aussagen sollen. Die ablehnende Entscheidung des Gerichts habe jedoch nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt. Der Fall müsse deshalb vor einer anderen Kammer des Landgerichts erneut verhandelt werden.
Der 39-Jahre alte Türke hatte im März 2023 in einem Park in Hamburg-Dulsberg während eines Streits einen damals 22-Jährigen zunächst mit einer Bierdose geschlagen und ihm dann «in einer schwingenden Bewegung» mit einem Messer in den Rücken gestochen. Der Angeklagte hatte den Messerstich nicht bestritten. Er hatte aber behauptet, er habe in Notwehr gehandelt. Das sah die Kammer nicht als erwiesen an. Das Opfer erlitt eine zehn Zentimeter tiefe Stichverletzung sowie eine lebensgefährliche Verletzung der Lunge.