Faustschlag mit tödlichen Folgen – 24-Jähriger vor Gericht

Der Angeklagte (l) mit seinem Verteidiger Viktor Bach (r) im Gerichtssaal des Hamburger Strafjustizgebäudes.
Der Angeklagte (l) mit seinem Verteidiger Viktor Bach (r) im Gerichtssaal des Hamburger Strafjustizgebäudes. Foto: Bernhard Sprengel/dpa

Hamburg (dpa/lno) – Am Landgericht Hamburg hat ein Prozess um einen Faustschlag mit tödlichen Folgen begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft einem 24-Jährigen vor, einem Arbeitskollegen einen so heftigen Schlag versetzt zu haben, dass dieser in der Unterkunft im Stadtteil Wilhelmsburg zu Boden stürzte und dabei schwere Kopfverletzungen erlitt. Einen Tag später starb er. Die Anklage lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge.

Der 39-Jährige hatte am späten Abend des 22. März dieses Jahres einen Streit zwischen dem beschuldigten Letten und einem dritten Mann schlichten wollen, wie es in der Anklage hieß. Unvermittelt habe der 24-Jährige dem älteren Landsmann mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Der 39-Jährige habe kurzzeitig das Bewusstsein verloren. Beim Aufprall auf den Boden erlitt er einen Schädelbruch, wie später festgestellt wurde. 

Mitbewohner bemerkten Tod des Verletzten am Folgetag

Nach Polizeiangaben kamen weitere Bewohner dem Verletzten zu Hilfe und begleiteten ihn in sein Zimmer. Am nächsten Tag stellten sie den Tod des 39-Jährigen fest und alarmierten die Polizei. Die Beamten werteten eine Überwachungskamera aus und nahmen den 24-Jährigen als Tatverdächtigen fest. Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Sein Verteidiger Viktor Bach kündigte nach Verlesung der Anklage eine Erklärung seines Mandanten an. Er werde sie am nächsten Verhandlungstag verlesen. Der 24-Jährige werde sich auch selbst äußern und Fragen beantworten. 

Richterin erwartet kurzes Verfahren

Auf die Ladung von fünf Zeugen aus Lettland werde die Strafkammer verzichten, erklärte die Vorsitzende Richterin. Stattdessen sollen die Prozessbeteiligten die Protokolle von Aussagen lesen, die die Saisonarbeiter gegenüber der Polizei machten. Die Richterin machte deutlich, dass sie mit einem schnellen Abschluss der Beweisaufnahme rechne.