
Kiel (dpa/lno) – Wegen gewerbsmäßiger Geldwäsche in elf Fällen hat das Kieler Amtsgericht die Partnerin eines mittlerweile toten Kieler Anwalts zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Eine gewaschene Geldsumme von 45.150 Euro sei eingezogen, sagte eine Gerichtssprecherin am Vormittag. Als Bewährungsauflage wurde der Frau auferlegt, 150 Euro an den Kinderschutzbund zu zahlen. Das Urteil fiel bereits am Donnerstag.
Die 52-Jährige soll jahrelang eine Beziehung zu dem Anwalt geführt haben. Ursprünglich wurde gegen den Juristen wegen des Verdachts ermittelt, in mindestens sieben Fällen Geld als sogenannter Berufsbetreuer veruntreut zu haben. Er soll die eine ihm eingeräumte Verfügungsberechtigung über die Konten der von ihm betreuten Personen genutzt haben, um unberechtigt Geldbeträge abzuheben oder auf seine Konten oder Konten eingeweihter Personen zu transferieren.
Der Rechtsanwalt starb jedoch während der Ermittlungen gegen ihn im Alter von 49 Jahren. Wie die «Kieler Nachrichten» berichteten, soll es dabei um insgesamt mehr als 450.000 Euro gegangen sein.
Gericht: Tat moralisch verwerflich
Der Verteidiger der Frau hatte nach Angaben der Gerichtssprecherin auf Freispruch plädiert. In ihrem letzten Wort habe die Frau ihre Unschuld beteuert und erklärt, dass der Rechtsanwalt ein großzügiger Mensch gewesen sei. Sie habe sich keine Gedanken gemacht, dass so viel Geld an sie geflossen sei. Sie habe schließlich eine Menge mehr gemacht als den Geschädigten zu betreuen.
Das Gericht schenkte dieser Darstellung keinen Glauben. In Anbetracht der hohen Geldsumme von monatlich umgelegt mehr als 7.000 Euro netto im Zeitraum von April bis September 2023 und ohne irgendeinen Nachweis von arbeitsrechtlichen Abmachungen oder nachvollziehbaren Dienstleistungen sei die Einlassung schlicht unglaubhaft. Das Gericht habe ausdrücklich erklärt, es bewerte die Tat als moralisch verwerflich, sagte die Gerichtssprecherin.