Kiel (dpa/lno) – Das Besetzungsverfahren für die Stelle von Schleswig-Holsteins Generalstaatsanwalt geht in die nächste Runde. Das Justizministerium legte gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Beschwerde ein. Das Gericht hatte Mitte Juli die Besetzung des Postens gestoppt. Nun solle das Oberverwaltungsgericht Schleswig diese Entscheidung überprüfen, teilte das Ministerium mit.
Die 12. Kammer habe dem Land Schleswig-Holstein untersagt, die Stelle mit dem von ihm ausgewählten Bewerber zu besetzen, teilte das Verwaltungsgericht im Juli mit. Damit gab die 12. Kammer einem Antrag auf vorläufigen Stopp des Verfahrens statt.
Bereits im März hatte die Landesregierung entschieden, dass Ralf Anders neuer Generalstaatsanwalt in Schleswig-Holstein werden soll. Der Privatdozent leitet seit 2019 die zweitgrößte Staatsanwaltschaft Deutschlands in Hamburg. Zuvor war Anders in verschiedenen Stationen in der schleswig-holsteinischen Justiz und im Justizministerium tätig, unter anderem als Leiter des für Strafrecht und die Fachaufsicht über die schleswig-holsteinischen Staatsanwaltschaften zuständigen Referats im Ministerium sowie als Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Lübeck.