
Hamburg (dpa/lno) – Im neuen Hamburger Naturschutzgebiet Vollhöfner Weiden darf die Hafenbehörde HPA nach einem Gerichtsbeschluss vorerst keine Trockenwiesen mehr anlegen. Das Verwaltungsgericht gab einem Eilantrag eines Naturschutzvereins statt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Arbeiten verstoßen nach Ansicht des Gerichts gegen die Naturschutzgebietsverordnung.
Die Trockenrasenflächen hat die Hafenbehörde als Ausgleich für die Erschließung anderer Flächen im Hafen vorgesehen, wie ein Sprecher der Behörde erklärte. Warum die Flächen so gestaltet werden müssen, konnte er zunächst nicht sagen. Nach dem Gerichtsbeschluss muss nun die Umweltbehörde dafür sorgen, dass die HPA die Bodenarbeiten stoppt. Gegen die Entscheidung kann die Stadt Hamburg Beschwerde einlegen. Unter Trockenwiesen versteht man ungedüngtes Grünland, das nährstoffarm und artenreich ist.
«Einzigartiger Urwald»
Erst Mitte Februar hatte der Hamburger Senat beschlossen, die 67 Hektar große Fläche am Rande des Hafens im Bezirk Harburg zum 38. Naturschutzgebiet der Hansestadt zu erklären. Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) hatte von einem «einzigartigen kleinen Urwald mitten in unserer Stadt» gesprochen, der als Naturschutzgebiet «auch in Zukunft dauerhaft allein der Natur überlassen bleibt».
Ursprünglich war vorgesehen gewesen, die Vollhöfner Weiden im Zuge der Hafenerweiterung zu roden. Umweltorganisationen hatten dagegen erfolgreich mobil gemacht. SPD und Grüne hatten den Erhalt des Waldes und seine Unterschutzstellung 2020 schließlich in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen. Teil der Einigung war, dass zum Ausgleich Flächen in Altenwerder für die Hafenwirtschaft nutzbar gemacht werden sollen.