Günther will Präventivhaft für potenzielle Angreifer

Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) will potenzielle Angreifer in Präventivhaft nehmen lassen. (Archivbild)
Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) will potenzielle Angreifer in Präventivhaft nehmen lassen. (Archivbild) Foto: Axel Heimken/dpa

Kiel (dpa/lno) – Gegen die steigende Zahl von Messerangriffen will Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) mit Präventivhaft für Gefährder und elektronischen Fußfesseln vorgehen.

«Wir werden von allen Mitteln Gebrauch machen, die der rechtliche Rahmen zur Verfügung stellt und auch bestehende Instrumente erweitern, damit wir die Menschen in unserem Land bestmöglich schützen», sagte Günther. Die schwarz-grüne Landesregierung werde nach den 2024 bereits errichteten Waffenverbotszonen zügig weitere Maßnahmen umsetzen. Zuvor hatten die «Kieler Nachrichten» berichtet.

«Potenzielle Angreifer soll unsere Polizei künftig schneller und einfacher in Präventivhaft nehmen können», sagte Günther. «Außerdem sollen mit der elektronischen Fußfessel für Täter weitere Taten möglichst verhindert werden.» Das Landesverwaltungsgesetz werde dafür reformiert. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf des Innenministeriums werde das Kabinett in Kürze beraten.

Vorbeugender Gewahrsam

Konkret will Schwarz-Grün die Anordnung des vorbeugenden Gewahrsams erleichtern und die elektronische Aufenthaltsüberwachung erweitern. Grundlage für eine Ingewahrsamnahme von Menschen, die einen Angriff planen, ist Paragraf 204 des Landesverwaltungsgesetzes. Um Sicherheitsbehörden die Arbeit zu erleichtern, soll die konkrete Gefahr eines Angriffs künftig als Grund für Präventivgewahrsam ausreichen. Nach aktuell geltendem Recht müsste ein Angriff unmittelbar bevorstehen.

Durch die Reform sollen Polizisten künftig Menschen aus dem terroristischen oder extremistischen Spektrum, die eventuell Mehrfachtötungen oder Amokläufe planen, früher in Präventivhaft nehmen können. Anhaltspunkte sollen unter anderem die Ankündigung einer Tat oder der Fund von Waffen oder anderen gefährlichen Werkzeugen bei der Person sein, die ersichtlich für einen Angriff genutzt werden können.

Elektronische Fußfesseln sollen im Norden künftig auch allgemein zur Verhinderung von Tötungen oder Körperverletzungsdelikten eingesetzt werden können. Ein Gesetzentwurf dazu liegt bereits im Landtag, darin geht es um die elektronische Aufenthaltsüberwachung als Schutz für Opfer von häuslicher Gewalt  – der Gesetzentwurf soll nun um die neuen Tatbestände erweitert werden.

Reaktionen

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die Pläne im Kern, wies aber auch auf die Folgen hin. «Die geplanten Verschärfungen müssen auch personelle und sächliche Konsequenzen nach sich ziehen», sagte der GdP-Landesvorsitzende Torsten Jäger. Das seien Aufgaben, die viel Personal erforderten. Verschärfungen im Gefahrenabwehrrecht könnten wirksame Mittel sein. Jäger sagte, es bedürfe vermutlich auch deutlich erweiterter Möglichkeiten, Menschen in Gewahrsam zu nehmen und mehr Bewachungspersonal. 

Kritik aus der Opposition

Der SPD-Innenpolitiker Niclas Dürbrook erklärte, der Anstieg bei den Messerangriffen im Land sei erschreckend und es sei dringend Zeit, dass die Landesregierung endlich gegensteuere. Auf angekündigte Änderungen zum Verfassungsschutzgesetz warte der Landtag noch immer. «Wer kann heute schon sagen, ob den Ankündigungen des Ministerpräsidenten vor dem Hintergrund der schwarz-grünen Regierungsrealität in Kiel tatsächlich ein Gesetzentwurf folgt?»

Die rechtlichen Hürden seien hoch, sagte Dürbrook. «Wir haben in der Vergangenheit bereits erlebt, dass Schleswig-Holsteins Justiz den großspurigen Ankündigungen des Ministerpräsidenten zum Präventivgewahrsam bei den Klima-Demonstranten nicht gefolgt ist.»

FDP-Fraktionschef Christopher Vogt betonte, Günther markiere in einem durchschaubaren PR-Manöver den «harten Hund», aber in der Realität steht sein grüner Koalitionspartner regelmäßig massiv auf der Bremse, wenn es um tatsächliche Maßnahmen gehe. Nötig sei ein konsequenteres Vorgehen. «Schleswig-Holstein kann schließlich schon heute Gefährder in Präventivhaft nehmen, tut es aber nicht.»