Hamburger AfD-Frau Petersen verliert Mandate

Der Ausschuss stimmte für den Entzug des Mandats der AfD-Bürgerschaftsabgeordneten Olga Petersen. (Archivbild)
Der Ausschuss stimmte für den Entzug des Mandats der AfD-Bürgerschaftsabgeordneten Olga Petersen. (Archivbild) Foto: Frank Molter/dpa

Hamburg (dpa/lno) – Der Verfassungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft hat den Entzug des Mandats der AfD-Abgeordneten Olga Petersen empfohlen. Auch ihr Mandat in der Bezirksversammlung Harburg soll sie verlieren. Da Petersen offenkundig nicht mehr in Hamburg lebe, sei die Voraussetzung für die Wahrnehmung der Mandate entfallen, hatte Landeswahlleiter Oliver Rudolf den Ausschussmitgliedern zuvor berichtet. 

Der Beschluss fiel einstimmig. Die Annahme durch die Bürgerschaft ist damit nur noch Formsache. 

Petersen offenbar dauerhaft in Russland

Petersen, die aufgrund ihrer Russland-Nähe schon im Frühjahr aus der AfD-Fraktion ausgeschlossen wurde, hat seit Monaten nicht mehr an Bürgerschaftssitzungen teilgenommen. Ebenso wenig erschien sie zu Sitzungen der Bezirksversammlung Harburg, in die sie erst im Juni gewählt worden war. Ende Oktober hatte ein AfD-Mitglied bei der Bürgerschaftspräsidentin einen Antrag auf den Entzug ihres Bürgerschaftsmandats gestellt.

Es wird vermutet, dass sich die 42-Jährige mit ihren Kindern dauerhaft in Russland aufhält. Landeswahlleiter Oliver Rudolf wies vor den Ausschussmitgliedern auf ein im Internet verbreitetes Video hin, in dem Petersen in einem Interview sagt: «Momentan ist es sicherer, sich aus Russland für Deutschland einzusetzen.» Ende Oktober hatte Petersen bei Facebook auch ein Selfie von sich beim Gipfeltreffen der Brics-Staaten im russischen Kasan gepostet.

Parteiausschlussverfahren der AfD läuft noch

Schon im März war sie als «Wahlbeobachterin» zur Präsidentenwahl nach Russland gereist. Anschließend hatte sie die Wahl, bei der Wladimir Putin im Amt bestätigt wurde, als «offen, demokratisch und frei» bezeichnet.

Die Hamburger AfD fühlte sich von Petersen über den Grund ihrer als privat deklarierten Reise getäuscht und hatte sie in der Folge aus der Fraktion ausgeschlossen und ein Parteiausschlussverfahren angestrengt. Eine Entscheidung darüber steht noch aus. Noch sei Petersen AfD-Mitglied, sagte ein Sprecher. 

Wählbarkeit wegen mangelnden Wohnsitzes weggefallen 

Da Petersen unter ihrer Harburger Adresse für die Bürgerschaftskanzlei und auch für den sie im Parteiausschlussverfahren vertretenden Rechtsanwalt nicht mehr erreichbar war, habe die Meldebehörde Nachforschungen angestellt, sagte Rudolf. Auch der Vermieter sei befragt worden. «Die Meldebehörde hat festgestellt, dass die Betroffene nicht mehr in der Wohnung wohnhaft ist.» Da auch kein anderer Wohnsitz in Hamburg festgestellt werden konnte, sei Petersen von Amts wegen «nach unbekannt» abgemeldet worden.

Hohe Bezüge trotz dauernder Abwesenheit

Für Petersen hat der Mandatsentzug auch finanzielle Folgen. Als Abgeordnete der Bürgerschaft erhält sie derzeit noch zur Ausübung ihres Mandats eine Diät von monatlich 4.448 Euro – für das Mandat in der Bezirksversammlung Harburg kommen seit einer Erhöhung im Sommer monatlich weitere 1.054,31 Euro als Aufwandsentschädigung hinzu.

Während die Bürgerschaft am 2. März kommenden Jahres ohnehin neu gewählt wird, würde das Mandat in der Bezirksversammlung noch bis 2029 laufen.

Bürgerschaftspräsidentin: So etwas hat es noch nicht gegeben

Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit sprach von einem Einzelfall. «So etwas hat es nach 1945 in der Bürgerschaft noch nicht gegeben», sagte sie der dpa.

Für die AfD-Fraktion sei der Fall klar: «Wer sich mutmaßlich ins Ausland absetzt und sein Mandat nicht wahrnimmt, missbraucht sein Mandat», sagte ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Krzysztof Walczak. 

Man habe Petersen seinerzeit bei der Listenaufstellung zur Bürgerschaftswahl anders eingeschätzt. «Wir können nur unsere eigenen Wähler um Entschuldigung bitten, dass wir 2019 eine falsche Entscheidung getroffen haben», sagte Walczak.

Die Bürgerschaft könnte bereits in der kommenden Woche über den Entzug der Mandate entscheiden, wenn sie zu den Schlussberatungen über den Doppelhaushalt 2025/2026 zusammenkommt.