HSV: «Staatliche Sicherheitsarchitektur infrage gestellt»

Sieht das Urteil des Bundesverfassungsgericht kritisch: HSV-Finanzvorstand Eric Huwer
Sieht das Urteil des Bundesverfassungsgericht kritisch: HSV-Finanzvorstand Eric Huwer Foto: Marcus Brandt/dpa

Hamburg (dpa/lno) – Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Beteiligung der Deutschen Fußball Liga (DFL) an den Polizeikosten für Hochrisikospiele stößt beim Zweitligisten Hamburger SV nach den Worten von Finanzvorstand Eric Huwer auf Irritation. 

«Wir respektieren das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, auch wenn wir es mit Irritation zur Kenntnis nehmen, da es die staatliche Sicherheitsarchitektur infrage stellt», sagte Huwer in einer Stellungnahme des Vereins. 

Öffentliche Sicherheit dürfe nicht privatisiert werden, betonte er. «Der HSV übernimmt bereits umfassend die Kosten für den Veranstaltungsschutz im Stadion und der direkten Umgebung. Ereignisse im öffentlichen Raum, unabhängig vom Anlass, liegen jedoch außerhalb unserer Zuständigkeit und Einflussmöglichkeiten.»

Einheitliche Regelung schaffen

Daher setze sich der Verein gemeinsam mit der DFL und anderen Vereinen ein, «eine bundesweit einheitliche Regelung zu schaffen, die Wettbewerbsnachteile verhindert, finanzielle Belastungen fair verteilt und die Verhältnismäßigkeit wahrt». Die Sicherheit der Zuschauer bleibe dabei das oberste Anliegen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass eine Bremer Regelung, nach der die Kosten für zusätzlichen Polizeiaufwand bei besonders gewaltgeneigten Spielen der Fußball-Bundesliga an die DFL weitergegeben werden dürfen, verfassungsgemäß ist. Damit geht ein rund zehn Jahre andauernder Rechtsstreit zwischen der Hansestadt und der DFL zu Ende.