
Kiel (dpa/lno) – Die Justiz hat in Schleswig-Holstein im vergangenen Jahr die Einziehung von Vermögenswerten in Höhe von etwa 31,16 Millionen Euro rechtskräftig angeordnet. Davon entfielen rund 4,92 Millionen Euro zugunsten des Landes, wie ein Sprecher des Justizministeriums sagte. Mit knapp 26,24 ging der überwiegende Teil der Vermögenswerte aber an Opfer von Taten. Zuvor hatten die «Kieler Nachrichten» berichtet.
Die tatsächliche Vollstreckung der Vermögenswerte könne aber noch andauern und die Höhe der tatsächlich eingezogenen Beträge sei davon abhängig, wie erfolgreich die Vollstreckung verlaufe, sagte der Sprecher. 2023 lag der Betrag der Einziehungsentscheidungen insgesamt bei 55,37 Millionen Euro. Davon entfielen 43,51 Millionen Euro auf Opfer und 11,86 Millionen Euro auf den Staat.
Zum 1. Juli 2017 war die strafrechtliche Vermögensabschöpfung grundlegend neu geregelt worden.