Keine Sperrung des Elbtunnels im Berufsverkehr

Ein Warnstreik droht den Verkehr am Elbtunnel lahmzulegen. (Archivbild)
Ein Warnstreik droht den Verkehr am Elbtunnel lahmzulegen. (Archivbild) Foto: Christian Charisius/dpa

Hamburg (dpa/lno) – Die Gewerkschaft Verdi darf den Hamburger Elbtunnel nicht während des Feierabendverkehrs mit einem Warnstreik lahmlegen. Die Sperrung des Tunnels dürfe am Donnerstag frühestens um 21.00 Uhr beginnen und müsse spätestens am Freitag mit Einsetzen des Berufsverkehrs um 6.30 Uhr beendet sein, heißt es in einem vor dem Arbeitsgericht verabredeten Vergleich zwischen Verdi und der Autobahn GmbH des Bundes.

Ursprünglich wollte Verdi durch einen Ausstand in der Tunnelbetriebszentrale den Elbtunnel von Donnerstag, 18.00 Uhr, bis Freitag, 10.00 Uhr, komplett sperren. Das ist dem Vergleich zufolge nun jedoch vom Tisch – ebenso wie Sperrungen des Wallringtunnels am Hauptbahnhof, des Krohnstiegtunnels am Flughafen sowie der A7-Autobahn-Überdeckelungen Schnelsen und Stellingen.

Autobahn GmbH wollte Stau-Chaos auf A7 verhindern

Die Autobahn GmbH des Bundes war vor das Arbeitsgericht gezogen, um eine Sperrung des Elbtunnels und damit ein Stau-Chaos auf einer der wichtigsten Verkehrsadern Deutschlands zu verhindern. «Wir respektieren das Streikrecht und die Tarifautonomie, aber diese Arbeitskampfmaßnahme ist verantwortungslos», hatte der Geschäftsführer Personal der Autobahn GmbH, Sebastian Mohr, zu den Verdi-Plänen erklärt.

Die Gewerkschaft Verdi wiederum wollte mit ihrem Antrag dem Gericht zufolge sicherstellen, dass die Notdienstbesetzung ausschließlich zur Sicherung der Tunnel eingesetzt wird, nicht aber zur Verkehrsüberwachung. Dann hätten die Tunnel jedoch bei einer ausreichenden Streikbeteiligung für den Verkehr gesperrt werden müssen.

Verdi-Vertreterin Irene Hatzidimou sprach von einem Erfolg für das Streikrecht. Für Verdi sei wichtig gewesen, dass die Beschäftigten ihr grundgesetzlich verbrieftes Streikrecht ausüben könnten. «Und dazu gehört auch, dass der Streik Wirksamkeit entfaltet und im Notdienst eben nicht wie im Regelbetrieb gearbeitet wird.»

Dritte Tarifrunde am Freitag

Am Freitag beginnt in Potsdam die dritte Tarifrunde für den öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen. Verdi fordert für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen unter anderem eine Tariferhöhung im Volumen von acht Prozent, mindestens aber 350 Euro mehr monatlich, sowie drei zusätzliche freie Tage. Die Arbeitgeber wiesen diese Forderungen als nicht finanzierbar zurück.