Kind stirbt nach Verbrühung – Mordprozess gegen 31-Jährigen

 Der 31-Jährige ist wegen grausamen Mordes und schwerer Kindesmisshandlung angeklagt.
Der 31-Jährige ist wegen grausamen Mordes und schwerer Kindesmisshandlung angeklagt. Foto: Bernhard Sprengel/dpa

Itzehoe (dpa) – Acht Monate nach der tödlichen Misshandlung eines kleinen Kindes mit heißem Wasser hat am Landgericht Itzehoe ein Prozess gegen einen 31-Jährigen begonnen. Der Angeklagte soll am 3. Juli vergangenen Jahres den zweijährigen Sohn seiner damaligen Lebensgefährtin in deren Wohnung in Wedel (Kreis Pinneberg) verbrüht haben. 

Er habe den Jungen am Abend im Badezimmer mit heißem Wasser aus der Armatur übergossen und dabei den Tod des Kindes billigend in Kauf genommen, hieß es in der Anklage. Mit Ausnahme von Kopf, Hals, Nacken und einem Arm habe der Zweijährige großflächige Verbrühungen erlitten. 56 Prozent der Haut wurden geschädigt. Das Kind starb 41 Tage später an einem Multiorganversagen infolge der thermischen Einwirkung, wie der Staatsanwalt sagte. 

Anklage von Totschlag auf Mord geändert

Die Anklage gegen den 31-Jährigen lautet auf Mord in Tateinheit mit schwerer Misshandlung Schutzbefohlener. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft die Tat als Totschlag gewertet, doch das Gericht ließ eine veränderte Anklageschrift zu. Der Angeklagte sei verdächtig, das Mordmerkmal der Grausamkeit verwirklicht zu haben, erklärte der Vorsitzende Richter Johann Lohmann.

Verteidigerin kündigt Aussage des Angeklagten an

Der Angeklagte äußerte sich zunächst nicht. Es werde eine Einlassung zu einem späteren Zeitpunkt geben, kündigte seine Verteidigerin Constanze von der Meden an. Sie begründete dies mit der erst kürzlich erfolgten Übernahme des Mandats. Die Strafkammer hat 15 Fortsetzungstermine bis zum 21. Mai angesetzt. Am 26. März sollen erste Zeugen und am 31. März die Mutter des Kindes gehört werden. Sie ist Nebenklägerin in dem Prozess.

Beschuldigter tauchte unter

Ob der Angeklagte zur Tatzeit bei seiner damaligen Lebensgefährtin wohnte, konnte eine Gerichtssprecherin nicht sagen. Der in Schleswig-Holstein geborene Deutsche hatte nach Angaben der Staatsanwaltschaft damals keinen eigenen Wohnsitz. Nach der Tat war er untergetaucht. Am 22. Juli war ein Haftbefehl erlassen worden. Es wurde nach ihm gefahndet. Am 14. August, einen Tag nach dem Tod des Kindes, nahm die Polizei den Beschuldigten in der Sievekingsallee in Hamburg fest. Seit dem 15. August sitzt er in Untersuchungshaft. Am 17. September war der Haftbefehl neu gefasst worden. Zwischen Haftbefehl und dem Beginn des Prozesses dürfen in der Regel nur sechs Monate liegen.